Vorlage - VO/2020/080/10GV
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Sachverhalt:
Im Rahmen des Beteiligungsverfahrens gem. 4 Abs. 2 BauGB wurde seitens des Kreises Segeberg auf eine Unklarheit zwischen den Planungszielen des derzeitigen Vorhabens und den rechtskräftigen Inhalten der 10. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 14 hingewiesen.
Die 10. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 14 erweitert die zulässige Gesamtverkaufsfläche des Ursprungsbebauungsplanes zweier Fachmärkte von 1.000 m² auf 1.200 m².
Somit wurde in diesem Zusammenhang die Gesamtverkaufsfläche des sonstigen Sondergebietes von 5.900 m² bereits auf 6.100 m² vergrößert.
Die geplante Erweiterung des Lebensmittelvollsortimenters im Rahmen der 12. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 14 umfasst eine Vergrößerung der Verkaufsfläche um 480 m² und führt somit zu einer künftigen Gesamtverkaufsfläche innerhalb des Sonstigen Sondergebietes von 6.580 m².
Weiterführende über die Vergrößerung des Lebensmittelvollsortimenters hinausgehende Planungsinhalte sind mit dem Vorhaben der 12. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 14 nicht verbunden. Die vorgenommenen Anpassungen und Ergänzungen beinhalten lediglich einen klarstellenden Umfang bereits vorangegangener Bauleitplanungen.
Der geänderte Entwurf des Bebauungsplanes ist durch den Bauausschuss zu beschließen und danach erneut auszulegen.
Finanzielle Auswirkungen:
Das Bauleitplanverfahren zur 12. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 14 ist für die Gemeinde „kostenneutral“. Die Antragstellerin (Famila-Warenhaus Lübeck GmbH & Co KG) hat eine Kostenübernahme zugesichert.
Beschlussvorschlag:
1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 12. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 14 abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat der Bauausschuss mit dem in der Abwägungstabelle genannten Ergebnis geprüft.
Diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, sind von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
2. Der geänderte Entwurf der 12. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 14 für den Bereich „südlich Ricklinger Straße, östlich Gablonzer Straße, nördlich Celsiusstraße, westlich Hermannstädter Straße“ und die Begründung werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.
3. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB erneut für die Dauer von zwei Wochen öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen.
Anlage/n:
Abwägungstabelle
Übsichtsplan mit Teil B – Text
Begründung
Verträglichkeitsgutachten