Vorlage - VO/2020/066/05GV
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Sachverhalt:
Die Gemeindevertretung Schmalensee hat in ihrer Sitzung am 09.10.2019 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 7 beschlossen. Mit dieser Planung soll eine bisher landwirtschaftlich genutzte Fläche planungsrechtlich für die Umsiedlung des Betriebes „Hippe, Zimmerei und Hochbau“ vorbereitet und gesichert werden.
Parallel zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 7 wird die 7. Änderung des Flächennutzungsplanes durchgeführt. Der Flächennutzungsplan stellt das Plangebiet derzeit als landwirtschaftliche Fläche dar. Da der Bebauungsplan aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln ist, ist parallel auch die Änderung des Flächennutzungsplanes durchzuführen (§ 8 Abs. 2 Satz 1 BauGB)
Mit den städtebaulichen Planungsleistungen ist der Fachdienst Kreisplanung des Kreises Segeberg beauftragt, der einen Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 7 erarbeitet hat. Die Unterlagen, bestehend aus Planzeichnung und einer Begründung mit Betriebsbeschreibung sowie dem Vorhaben- und Erschließungsplan sind dieser Beschlussvorlage als Anlage beigefügt. Auf diese Unterlagen wird zur weiteren Begründung der Beschlussvorlage Bezug genommen.
Die Gemeindevertretung entscheidet, ob sie den Vorentwurf genehmigt und auf Grundlage dieser Unterlagen die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange durchgeführt werden soll.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten für das Bauleitplanverfahren entstehen der Gemeinde nicht. Die Vorhabenträgerin hat die Übernahme der Kosten für die erforderliche Bauleitplanung durch vertragliche Vereinbarung zugesichert.
Beschlussvorschlag:
1. Der Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 7 der Gemeinde Schmalensee für das Gebiet "östlich Dorfstraße, westlich Grasweg, Hauskoppeln, Teilfläche Flurstück 26/1 der Flur 4 der Gemarkung Schmalensee", die Begründung dazu und der Entwurf des Vorhaben- und Erschließungsplanes werden – ggf. mit folgenden Änderungen- genehmigt.
2. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, sollen unter Vorlage der Vorentwurfsunterlagen über die Planung informiert und zur Stellungnahme aufgefordert werden (§§ 2 Abs. 2 und 4 Abs. 1 BauGB).
3. Die Öffentlichkeit soll im Rahmen einer Informationsveranstaltung am ……………. über die Zwecke und Ziele der Planung und deren Auswirkungen informiert werden.
Anlage/n:
Planzeichnung
Text Teil B
Begründung
Vorhaben- und Erschließungsplan
Betriebsbeschreibung
Immissionsschutzstellungnahme
Die Anlagen zur Beschlussvorlage wurden aktualisiert am 16.03.2020 und in dieser Fassung zur Beratung vorgelegt.