Amt Bornhöved
 

Vorlage - VO/2020/065/05GV  

Betreff: 7. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Schmalensee für das Gebiet "östlich Dorfstraße, westlich Grasweg, Hauskoppeln, Teilfläche Flurstück 26/1 der Flur 4 der Gemarkung Schmalensee"
hier: Vorentwurf
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Verfasser:Matthias TimmAktenzeichen:21-1/05/621.3_7
Federführend:21 Bauen und Planen Bearbeiter/-in: Timm, Matthias
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung der Gemeinde Schmalensee Entscheidung
27.04.2020 
Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Schmalensee ungeändert beschlossen   
Ausschuss für Planung und Umwelt, Bau- u. Wegeangelegenheiten der Gemeinde Schmalensee Vorberatung
19.03.2020 
Sitzung des Ausschusses für Planung und Umwelt, Bau- u. Wegeangelegenheiten der Gemeinde Schmalensee      

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

Die Gemeindevertretung Schmalensee hat in ihrer Sitzung am 09.10.2019 die Durchführung der 7. Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen. Mit dieser Planung soll eine bisher im Flächennutzungsplan dargestellte landwirtschaftlich genutzte Fläche planungsrechtlich für die Umsiedlung des Betriebes „Hippe, Zimmerei und Hochbau“ vorbereitet und gesichert werden. Zusätzlich soll die Darstellung der Plantrasse einer möglichen Ortsumgehung entfallen.

 

Parallel zur Flächennutzungsplanänderung erfolgt die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 7.

 

Mit den städtebaulichen Planungsleistungen ist der Fachdienst Kreisplanung des Kreises Segeberg beauftragt, der einen Vorentwurf der Flächennutzungsplanänderung erarbeitet hat.

Die Unterlagen, bestehend aus Planzeichnung und einer Begründung mit Betriebsbeschreibung sind dieser Beschlussvorlage als Anlage beigefügt. Auf diese Unterlagen wird zur weiteren Begründung der Beschlussvorlage Bezug genommen.

 

Die Gemeindevertretung entscheidet, ob sie den Vorentwurf genehmigt und auf Grundlage dieser Unterlagen die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange durchgeführt werden soll.

 

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Kosten für das Bauleitplanverfahren entstehen der Gemeinde nicht. Die Vorhabenträgerin hat die Übernahme der Kosten für die erforderliche Bauleitplanung durch vertragliche Vereinbarung zugesichert.

 

 

 

 

 

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Beschlussvorschlag:

1. Der Vorentwurf der 7. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Schmalensee für das Gebiet "östlich Dorfstraße, westlich Grasweg, Hauskoppeln, Teilfläche Flurstück 26/1 der Flur 4 der Gemarkung Schmalensee" und die Begründung dazu werden – ggf. mit folgenden Änderungen- genehmigt.

 

2. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, sollen unter Vorlage der Vorentwurfsunterlagen über die Planung informiert und zur Stellungnahme aufgefordert werden (§§ 2 Abs. 2 und 4 Abs. 1 BauGB).

 

3. Die Öffentlichkeit soll im Rahmen einer Informationsveranstaltung am  …………….   über die  Zwecke und Ziele der Planung und deren Auswirkungen informiert werden.

 

 

 

 

 

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Anlage/n:

Planzeichnung

Begründung mit Betriebsbeschreibung

Immissionsschutzstellungnahme

 

Die Anlagen zur Beschlussvorlage wurden aktualisiert am 16.03.2020 und in dieser Fassung zur Beratung vorgelegt.  

 

 

 

 

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 22-01-2020, Schmalensee_B-7_Immissionschutzstellungnahme geschwärzt (4377 KB)      
Anlage 2 2 2020-03-14 Betriebsbeschreibung Zimmerei Hippe (431 KB)      
Anlage 3 3 2020-03-16, Schmalensee_7. FPÄ_Vorentwurf Begründung 4.1 (460 KB)      
Anlage 4 4 Schmalensee F-7 Änd_2020-03-10- (1672 KB)