Vorlage - VO/2020/057/04GV
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Sachverhalt:
Im Zusammenhang mit der Erschließung des Bebauungsplanes Nr. 4 „Rüsch“ in Gönnebek ist es erforderlich gewesen, den bestehenden Bolzplatz zurückzubauen und an anderer, geeignete Stelle wieder neu zu errichten.
Hierzu ist auf dem gemeindeeigenen Grundstück im Bereich der Feuerwehr / Dorfgemeinschaftshaus (siehe Anlage Lageplan) im Vorwege festgelegt worden.
Es soll die erforderliche Fläche aus dem Pachtvertrag heraus genommen werden und dieser Bereich als Fußball / Bolzplatz mit einem umlaufenden Erdwall hergestellt werden.
Des Weiteren soll der vorhandene Ballfangzaun an dieser Stelle wieder errichtet werden.
Die Kosten für diese Maßnahmen werden auf 15.000 Euro geschätzt.
Die Amtsverwaltung wird einen Förderantrag für diese Maßnahmen stellen.
Finanzielle Auswirkungen:
Für diese Maßnahmen sind keine Finanzmittel zur Verfügung gestellt. Die Deckung der außerplanmäßigen Ausgaben kann durch Minderausgaben in 2020 beim Produktsachkonto 542000.0902000 (Radweg zur K52) erfolgen.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt, den Bolzplatz auf der Fläche des Dorfgemeinschaftshauses zu errichten. Es sind Fördermittel einzuwerben.
Die außerplanmäßige Ausgabe wird genehmigt.
Anlage/n:
Luftbild
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