Amt Bornhöved
 

Vorlage - VO/2020/055/08GV  

Betreff: Beratung über einen Ausbau der Bahnhofstraße
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Verfasser:Georg BickelAktenzeichen:21-3
Federführend:21 Bauen und Planen Bearbeiter/-in: Bickel, Georg
Beratungsfolge:
Bau-, Planungs- und Wegeausschuss der Gemeinde Tensfeld Vorberatung
Gemeindevertretung der Gemeinde Tensfeld Entscheidung
27.05.2020 
Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Tensfeld geändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Anlage/n

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Sachverhalt:

Der Gemeinde liegt die Beschwerde eines Anliegers aus der Bahnhofstraße vor. Der Anlieger rügt im Wesentlichen die fehlende Wasserführung und die dadurch bedingte  Pfützenbildung vor seinem Grundstück nach (starken) Regenereignissen. Maßnahmen zur Behebung des Problems, insbesondere der Einbau eines Straßenablaufs, sind erfolglos geblieben.

 

Zum Schadensbild der Bahnhofstraße ist festzustellen, dass diese über keinen frostsicheren Aufbau verfügt und mit Rissen und Aufbrüchen durchzogen ist. Eine geregelte Oberflächenentwässerung in Form einer Wasserführung ist nur auf der westlichen Straßenseite vorhanden. Die Straßenbeleuchtung ist nur einseitig vorhanden und entspricht nicht der DIN-Norm. Es ist nur auf einer Teilstrecke ein beidseitiger Gehweg vorhanden.

 

Das Schadensbild ist auf den nachfolgenden Fotos zu erkennen:

(Foto 1)

 

(Foto 2)

 

(Foto 3)

 

 

Aufgrund des Schadensbildes ist eine Sanierung zu empfehlen. Dies ergibt sich auch aus der Matrix für Unterhaltungsarbeiten an den gemeindlichen Straßen (siehe hierzu auch Beschlussvorlage V0/2019/357/08GV). In dieser Matrix belegt die Bahnhofstraße aufgrund des Schadensbildes in der Priorität der zu sanierenden Straßen den Rang 1. 

 

Als geeignete Maßnahme ist ein beitragspflichtiger Vollausbau der Straße zu empfehlen. Das Bauprogramm sollte neben einer Erneuerung der Fahrbahn auch die Regelung der Wasserführung zum Inhalt haben. Ebenfalls könnte bei einem Vollausbau der nur im vorderen Bereich vorhandene beidseitige Fußweg (siehe Foto 3) bis zum Ende der Bahnhofstraße ausgebaut werden.

 

Falls sich die Gemeinde für einen Ausbau der Bahnhofstraße entscheidet, ist die Beauftragung eines Ingenieurbüros erforderlich. Sobald die Planung erstellt ist und auch eine Kostenschätzung vorliegt, sollten die Anlieger über das Bauprogramm und die zu erwartende Beitragslast informiert werden.

 

 

 

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Die Kosten sind abhängig von den durchzuführenden Maßnahmen. Finanzmittel für einen Ausbau der Bahnhofstraße sind nicht im Haushalt eingeplant und müssten durch einen Nachtrag bereitgestellt werden. Alternativ könnten die Kosten für den Ausbau der Bahnhofstraße im Haushalt 2021 veranschlagt werden. Mit der Planung sollte dann aber bereits in 2020 begonnen werden und die Planungskosten dafür auch bereitgestellt werden. 

 

 

 

 

 

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Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung möge grundsätzlich entscheiden, ob die Bahnhofstraße ausgebaut werden soll.

 

Falls sich die Gemeinde für einen Vollausbau der Bahnhofstraße entscheidet, ist ein Beschluss darüber zu fassen, dass mit der Planung und Durchführung der Maßnahmen ein Ingenieurbüro zu beauftragen ist. Die erforderlichen Finanzmittel müssten in einem Nachtragshaushalt bereitgestellt (bei Beginn der Planung)  bzw. im Haushalt 2021 veranschlagt werden. Darüber sollte ebenfalls ein Beschluss gefasst werden.

 

 

 

 

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Anlage/n: