Vorlage - VO/2020/043/08GV
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Sachverhalt:
Gemäß §11 Brandschutzgesetz steht alle 6 Jahre die Wahl zum stellvertretenden Wehrführer an.
Die Freiwillige Feuerwehr Tensfeld hat in ihrer Mitgliederversammlung am 24.01.2020 gemäß § 11 Abs. 1 des Brandschutzgesetzes, in Verbindung mit der Satzung der Freiwilligen Feuerwehr Tensfeld, entsprechend den bisherigen Stellvertreter des Gemeindewehrführers wiedergewählt.
Mit der erforderlichen Mehrheit wurde im ersten Wahlgang Herr Birger Wenzel gewählt.
Der Wahlvorschlag wurde form- und fristgerecht bei der Bürgermeisterin der Gemeinde Tensfeld eingereicht und Gründe in der Person des Gewählten, die dem vorgeschlagenen Amt entgegenstehen, sind hier nicht bekannt.
Aufgrund vorstehenden Sachverhalts wird vorgeschlagen, gemäß § 11 Abs. 3 des Brandschutzgesetzes der Wahl des Stellvertreters des Gemeindewehrführers zuzustimmen. Weil der Stellvertreter des Gemeindewehrführers gemäß § 11 Abs. 1 des Brandschutzgesetzes zum Ehrenbeamten zu ernennen ist, ist vorgesehen, in dieser Sitzung der Gemeindevertretung die Ernennungsurkunde auszuhändigen.
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Beschluss:
Die Gemeindevertretung stimmt gemäß § 11 Abs. 3 des Brandschutzgesetzes der Wahl des Stellvertreters des Gemeindewehrführers vom 24.01.2020 zu.
Zum Stellvertreter des Gemeindewehrführers wurde Herr Birger Wenzel gewählt.
Der Stellvertreter des Gemeindewehrführers wird für die Dauer von sechs Jahren zum Ehrenbeamten ernannt.
Anlage/n: -