Amt Bornhöved
 

Vorlage - VO/2020/035/04GV  

Betreff: Jahresabschluss 2018
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Verfasser:Tim AndresenAktenzeichen:20-1
Federführend:20 Finanzen Bearbeiter/-in: Andresen, Tim
Beratungsfolge:
Finanzausschuss der Gemeinde Gönnebek Vorberatung
01.09.2020 
Sitzung des Finanzausschusses der Gemeinde Gönnebek (offen)   
Gemeindevertretung der Gemeinde Gönnebek Entscheidung
15.09.2020 
Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Gönnebek (offen)   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Anlage/n

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Sachverhalt:

Die Gemeinde Gönnebek hat in Ihrer Gemeindevertretersitzung am 07.12.2009 beschlossen, die Haushaltsführung entsprechend dem für Schleswig-Holstein vorgesehenen Wahlrecht zum 01.01.2011 auf die doppelte Buchführung (Doppik) umzustellen.

 

Pflichtiger Bestandteil der Haushaltsführung nach den Grundsätzen der Doppik ist gem. § 95 m Abs. 1 Gemeindeordnung (GO) die Aufstellung eines Jahresabschlusses. Der Jahresabschluss besteht nach den Vorgaben des § 95 m Abs. 1 Satz 3 GO aus der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung, den Teilrechnungen, der Bilanz und dem Anhang. Nach § 95 m Abs. 1 Satz 4 GO ist dem Jahresabschluss ein Lagebericht beizufügen.

 

Gem. § 95 n Abs. 5 GO ist für die Prüfung des Jahresabschlusses ein Ausschuss zuständig. Die Beschlussfassung erfolgt gem. § 95 n Abs. 3 Satz 1 GO durch die Gemeindevertretung. Gem. § 3 Abs. 1 Buchst. a) der Hauptsatzung der Gemeinde Gönnebek ist der Finanz-ausschuss für die Prüfung der Jahresrechnung zuständig. Dabei kann der Prüfungs-ausschuss den Umfang seiner Prüfung selbst bestimmen, beschränken und auf die Vorlage einzelner Prüfungsunterlagen verzichten. 

 

Aufgrund der dargestellten Regelungen der GO erfolgt nunmehr die Vorlage des

Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2018 zur Prüfung und zur Beschlussfassung.

 

Des Weiteren obliegt es der Gemeindevertretung, gem. § 95 n Abs. 3 Satz 2 GO, über die Verwendung des Jahresüberschusses / des Jahresfehlbetrages zu beschließen.

 

Die Gemeinde Gönnebek schließt das Jahr 2018 mit einem Jahresfehlbetrag in Höhe von 386.587,36 EUR ab.

 

Gem. § 26 Abs. 3 GemHVO-Doppik sollen Jahresfehlbeträge durch Umbuchung aus Mitteln der Ergebnisrücklage ausgeglichen werden. Aufgrund der Regelungskonstellation darf nur in atypischen Ausnahmefällen hiervon abgewichen werden.

 

Derzeit besteht ein Rücklagenbestand der Ergebnisrücklage von 426.725,11 EUR und weist somit einen ausreichenden Bestand aus.

 

Verwaltungsseitig wird daher empfohlen, den erwirtschafteten Fehlbetrag durch Umbuchung aus Mitteln der Ergebnisrücklage auszugleichen.

 

Der Rücklagenbestand ist hierfür ausreichend und reduziert sich entsprechend.

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Reduzierung der Ergebnisrücklage von 426.725,11 EUR um 386.587,36 EUR auf 40.137,75 EUR.

 

 

 

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Beschlussvorschlag:

a) Die Gemeindevertretung beschließt den durch den Finanzausschuss geprüften Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2018 in der vorliegenden Form. Etwaige Beanstandungen/Feststellungen im Zuge einer Belegprüfung sind im laufenden Haushaltsjahr zu bereinigen.

 

b) Die Gemeindevertretung beschließt, den Jahresfehlbetrag des Jahres 2018 durch Umbuchung aus Mitteln der Ergebnisrücklage auszugleichen.

 

 

 

 

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Anlage/n:

 

 

 

 

 

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Bilanz2018 (520 KB)      
Anlage 2 2 ErgebnisTeilergebnisr2018 (3789 KB)      
Anlage 3 3 FinanzTeilfinanzr2018 (4891 KB)      
Anlage 4 4 Anhang2018 (873 KB)      
Anlage 5 5 Anlaege 1 Anlagenspiegel2018 (2509 KB)      
Anlage 6 6 Anlagen 2-5 (149 KB)      
Anlage 7 7 Lagebericht2018 (645 KB)