Vorlage - VO/2019/090/10GV-1
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Sachverhalt:
Gem. Beschluss des Bauausschusses vom 20.06.2019 wurde die Angelegenheit zur Realisierung des Fußweges zurückgestellt, solange die Ergebnisse der vorbereitenden Untersuchungen im Rahmen des Städtebauförderprogrammes ausstehen. Inzwischen ist bekannt, dass diese Maßnahme nicht in den Maßnahmenkatalog aufgenommen werden soll.
Bereits im Zuge der Erschließungsarbeiten des Gebietes B-Plan 22 ist aufgefallen, dass der noch nicht befestigte Bereich an der Segeberger Straße als Fußweg von den Anwohnern genutzt wird.
Die Gemeinde beabsichtigt nun, den Fußweg bis zur Einmündung der Sportanlage herzustellen. Die Leistung wurde durch den Auftragnehmer K. aus N. als Nachtrag angeboten und bereits beauftragt. Das Ingenieurbüro P. & P. aus K. betreut die Bauausführung.
Finanzielle Auswirkungen:
Die Kosten belaufen sich auf 59.500 Euro inkl. Umsatzsteuer zzgl. Ingenieurhonorar.
Da die Maßnahme im Haushalt 2020 nicht eingeplant ist, entsteht eine überplanmäßige Ausgabe. Die Deckung ist durch Minderausgaben aus dem Produktsachkonto 511000.0901001 gewährleistet.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung stimmt der Herstellung des Fußweges in der Segeberger Straße im Bereich ab „Lummerland“ bis zur Einmündung der Sportanlage zu. Der erteilte Auftrag an die Firma K. aus N. zum Angebotspreis in Höhe von 59.500 Euro inkl. Umsatzsteuer sowie die entstehende überplanmäßige Ausgabe werden genehmigt.
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