Amt Bornhöved
 

Vorlage - VO/2020/011/09SV  

Betreff: Wahl der Mitglieder des Schulleiterwahlausschusses
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Verfasser:Petra Niels
Federführend:11 Bürgerservice Bearbeiter/-in: Niels, Petra
Beratungsfolge:
Schulverbandsversammlung des Schulverbandes Sventana Bornhöved Entscheidung
20.02.2020 
Sitzung der Schulverbandsversammlung des Schulverbandes Sventana Bornhöved geändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Anlage/n

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Sachverhalt:

 

Mit Ablauf des Schuljahres 2018/2019 hat die ehemalige Schulleiterin Bettina Becker die Sventana-Schule verlassen, die jetzt kommissarisch von Herrn Kummetz geleitet wird.

 

Lt. Auskunft des Schulamtes Segeberg wird es aufgrund der statusrechtlichen Ämter der Bewerber und der Ergebnisse in den dienstlichen Beurteilungen zu einem Einer-Vorschlag für den Schulleiterwahlausschuss kommen.

Die Bestimmung der Mitglieder des Schulleiterwahlausschusses ist allerdings zum jetzigen Zeitpunkt ratsam.

 

In den §§ 37, 38, 39 Schulgesetz finden sich die nachfolgenden Regelungen:

 

Für das Wahlverfahren wird vom Schulverband, d. h. vom Schulträger, ein Schulleiterwahlausschuss gebildet.

 

Der Schulträger, die Lehrkräfte, die Eltern und die Schülerschaft entsenden Mitglieder in den Schulleiterwahlausschuss. Sie sollen sicherstellen, dass mindestens 40 % der Mitglieder Frauen sind.

 

Der Schulverband entsendet in den Schulleiterwahlausschuss zehn Mitglieder, die vom Schulverband gewählt werden. Diese Mitglieder müssen nicht der Schulverbandsversammlung angehören.

 

Die Schule entsendet zehn Mitglieder, und zwar fünf Vertreterinnen und Vertreter der Lehrkräfte, drei Vertreterinnen und Vertreter der Eltern und zwei Vertreterinnen und Vertreter der Schülerschaft.

 

Innerhalb einer Frist von sechs Unterrichtswochen nach Zugang der Bewerbungsunterlagen sollte dann dem Ministerium für Bildung und Wissenschaft der Bewerber  zur Ernennung vorgeschlagen werden.

 

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen: keine

 

 

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Beschlussvorschlag:

 

In den Schulleiterwahlausschuss entsendet die Schulverbandsversammlung gem. § 38 SchulG die folgenden zehn Mitglieder.

 

 

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Anlage/n: