Vorlage - VO/2019/463/02GV
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Sachverhalt:
Am 18.11.2019 hatte die Gemeinde Bornhöved zu einer Informationsveranstaltung geladen, um den Bedarf nach Kindergartenplätzen und die Wünsche der Eltern abzufragen.
Der anliegende Antrag des Vereins Familie und Beruf e.V. war bereits mündlich gestellt und stellt sowohl auf die genannte Veranstaltung als auch auf die- auf max 3 Jahre befristete -Betreuungslösung, die der Verein in der Apfelallee geschaffen hat, ab.
Finanzielle Auswirkungen:
Fördermöglichkeiten bestehen über die Richtlinie des Landes Schl.-Holstein "Kinderbetreuungsfinanzierung 2017-2020" und (nachrangig) über die entsprechende Kreisrichtlinie.
Die Förderquote beträgt in beiden Richtlinien 75 % (bei Neubauten aber max. 22.000 EUR je neu geschaffenen Platz).
Beispiel:
Altersgemischte Gruppe = 15 Plätze
Zuwendung = 330.000 EUR bei einer
Investitionssumme = 440.000 EUR
Eine Förderung wäre auch über die Kreisrichtlinie "Investitionsförderung in Kommunen" dem Grunde nach möglich (auch kumulativ).
Die Förderquote beträgt 50 % (max. 50.000 EUR).
Nach dieser Richtlinie werden aber nur max. 2 Vorhaben/Jahr je Kommune gefördert.
Bislang ist vorgesehen,
- für den Spielplatz im neuen Baugebiet (Investition 40.000, Förderung 20.000) und
- für die Erweiterung/Umbau des Badehauses (Investition 100.000, Förderung 50.000)
eine Förderung zu beantragen.
HH-Mittel für einen Kindergartenneubau sind im HH 2020 nicht enthalten.
Die eingeplanten 100.000 EUR für das Badehaus sind für einen Bau unzureichend,d. h., lediglich die Planung wird für dieses Vorhaben in 2020 durchführbar sein.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt den Bau einer Kindertagesstätte in einer Größenordnung für …..Gruppen/ Kinder auf dem Grundstück……….unter der Voraussetzuung der Förderung.
Der Bauausschuss wird mit der Planung beauftragt.
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Anlagen: | |||||
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1 | 2019-11-21 Bauantrag Kitagebäude (112 KB) |