Amt Bornhöved
 

Vorlage - VO/2019/448/10GV  

Betreff: 12. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 14 für den Bereich "Südlich Ricklinger Straße, östlich Gablonzer Straße nördlich Celsiusstraße, westlich Hermannstädter Straße"
hier: 1. Aufhebung der bisherigen Beschlüsse für die Ausweisung einer Baufläche für ein Geschäfts- und Bürogebäude im Plangebiet und
2. Entwurfs- und Auslegungsbeschluss (neue Planung für eine Verkaufsflächenerweiterung des Lebensmitteldiscounters)
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Verfasser:Matthias TimmAktenzeichen:21-1/10/621.41_14_12
Federführend:21 Bauen und Planen Bearbeiter/-in: Timm, Matthias
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung der Gemeinde Trappenkamp Entscheidung
12.12.2019 
Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Trappenkamp ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Anlage/n

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Sachverhalt:

 

1.

Die Gemeindevertretung hat am 26.04.2018 einen Satzungsbeschluss über die 12. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 14 gefasst. Anlass für diese Planung war die geplante Errichtung einer temporären Sparkassenfiliale auf der Kundenstellplatzanlage der Einzelhandelseinrichtungen innerhalb des Plangebietes. Mit der Ausweisung einer Baufläche für ein Geschäfts- und Bürogebäude im Plangebiet sollte dieses Ziel erreicht werden.

 

Nachdem die Gemeindevertretung den Satzungsbeschluss gefasst hatte, konnte die Gemeinde durch Gespräche mit der Sparkasse erreichen, dass die Filiale am Standort „Am Markt 1“ weiterhin für den Kundenbetrieb erhalten bleibt. Ein Planungserfordernis für die Ausweisung der Bauflächen für ein Geschäfts- und Bürogebäude auf der Kundenstellplatzanlage der Einzelhandelseinrichtungen bestand damit nicht mehr und die Änderung des Bebauungsplanes wurde nach Rücksprache mit dem Bürgermeister nicht in Kraft gesetzt. Die Gemeindevertretung kann die Beschlüsse für die Ausweisung einer Baufläche für eine Geschäfts- und Bürogebäude im Plangebiet wieder aufheben und damit dieses Verfahren abschließen.

 

2.

Zwichenzeitlich liegt der Gemeinde ein geänderter Antrag für die 12. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 14 vor. Innerhalb des festgesetzten sonstigen Sondergebietes mit der Zweckbestimmung „großflächiger Einzelhandel“ umfasst der bestehende Lebensmitteldiscounter eine Verkaufsfläche von ca. 820 m². Dieser Markt soll modernisiert werden und durch eine Erweiterung den zeitgemäßen Anforderungen angepasst werden und damit den Einzelhandelsstandort im Bereich Gablonzer Straße/Ricklinger Straße stärken.

 

Ziel dieser Planung ist es, die bislang zulässige Verkaufsfläche des Discounters mit dem Schwerpunkt –Lebensmittel- von 800 m² auf 1.280 m² zu erweitern.

 

Das von der Gemeindevertretung als städtebauliches Entwicklungskonzept beschlossene Einzelhandelskonzept (https://www.amt-bornhoeved.de/seite/411872/städtebauliche-entwicklungskonzepte.html) beschreibt die Verkaufsfläche von Aldi als zu klein und nicht dem aktuellen Standard entsprechend (siehe Seite 48 ff des Einzelhandelskonzeptes). Die Verträglichkeit der Verkaufsflächenerweiterung von Aldi wird durch die gutachterliche Stellungnahme der CIMA Beratung + Management GmbH nachgewiesen, die als Anlage beigefügt ist.

 

Zur weiteren Begründung der Beschlussvorlage wird auf die beigefügten Unterlagen des Planungsbüros GSP Gosch & Priewe hingewiesen.

 

Der Bebauungsplan soll im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB  als Bebauungsplan der Innenentwicklung aufgestellt werden. 

 

 

 

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Das Bauleitplanverfahren zur 12. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 14 ist für die Gemeinde „kostenneutral“. Die Antragstellerin (Famila-Warenhaus Lübeck GmbH & Co KG) hat eine Kostenübernahme zugesichert.

 

 

 

 

 

 

 

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Beschlussvorschlag:

 

1.  Der Satzungsbeschluss vom 26.04.2018 über die 12. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 14 für den Bereich „Südlich Ricklinger Straße, östlich Gablonzer Straße, nördlich Celsiusstraße, westlich Hermannstädter Straße“ wird aufgehoben.

 

2. Das bisherige Planungsziel der Ausweisung einer Baufläche für ein Geschäfts- und Bürogebäude im Plangebiet wird aufgegeben. Die Planung wird mit dem Ziel fortgesetzt, die bislang zulässige Verkaufsfläche des Discounters mit dem Schwerpunktsortiment – Lebensmittel – von 800 m² auf 1.280 m² zu erweitern, um durch die bauliche Anpassung den Anfordungen an eine zeitgemäße Verkaufsflächengestaltung gerecht zu werden.

 

3. Der Bebauungsplan soll nach § 13 a Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt werden.

 

4. Der Entwurf der 12. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 14 für den Bereich „südlich Ricklinger Straße, östlich Gablonzer Straße, nördlich Celsiusstraße, westlich Hermannstädter Straße“ und die Begründung werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.

 

5. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen. 

 

6. Die Gemeindevertretung stimmt einer direkten Beauftragung des Planungsbüros GSP Gosch + Priewe durch die Antragstellerin für die Ausarbeitung des Planentwurfes und der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu.

 

7. Da die Bauleitplanung auf Antrag durchgeführt wird, wird diese von der vollständigen Kostenübernahme durch die Antragstellerin abhängig gemacht.

 

 

 

 

 

 

 

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Anlage/n:

Übsichtsplan mit  Teil B – Text

Begründung

Verträglichkeitsgutachten

 

 

Die Freigabe der Beschlussvorlage wurde am 26.11.2019 mündlich durch den Bürgermeister erteilt.

 

 

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Begründung BPlan 14, 12.Änd (528 KB)      
Anlage 2 2 Übersichtsplan B-Plan 14-12.Änd mit Text Teil B (443 KB)      
Anlage 3 3 Trappenkamp CIMA Gutachten wg. ALDI-Erweiterung - 14.06.2019 (1131 KB)