Amt Bornhöved
 

Vorlage - VO/2019/408/02GV  

Betreff: Digitale Gremienarbeit; hier: Änderung der Geschäftsordnung
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Verfasser:Petra Willhöft
Federführend:10 Hauptverwaltung Bearbeiter/-in: Willhöft, Petra
Beratungsfolge:
Koordinierungsausschuss der Gemeinde Bornhöved Vorberatung
05.12.2019 
Sitzung des Koordinierungsausschusses der Gemeinde Bornhöved ungeändert beschlossen   
Gemeindevertretung der Gemeinde Bornhöved Entscheidung
12.12.2019 
Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Bornhöved ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Anlage/n

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Sachverhalt:

 

Die Geschäftsordnung (GeschO) ist aus folgenden Gründen zu ändern:

 

 

  1. Im Jahr 2018 hat die Gemeindevertretung beschlossen, auf die digitale Gremienarbeit umzustellen. Weiterhin hat sie in ihrer Sitzung am 13.12.2018 den Beschluss gefasst, die digitale Gremienarbeit zunächst probeweise für sechs Monate einzuführen.

Im Sommer 2019 wurden die für die digitale Gremienarbeit erforderlichen Tablets beschafft und die Schulungen der Mandatsträgerinnen und Mandatsträger durchgeführt. Seitdem läuft die probeweise Durchführung der digitalen Gremienarbeit parallel zum Papierversand.

Unter Berücksichtigung der 6-monatigen Probezeit kann somit jetzt eine Umstellung auf die ausschließlich digitale Gremienarbeit erfolgen. Dazu bedarf es allerdings noch der Änderung der Geschäftsordnung.

Eine entsprechende Anpassung der GeschO ist in der im Entwurf beigefügten     I. Änderung der Geschäftsordnung formuliert.

 

 

  1. Die Gemeindeordnung wurde in § 46 Abs. 6 um die Sätze 3 und 4 erweitert. Dort heißt es:

Im Falle der Zulassung von Stellvertretungen im Sinne von Absatz 4 sind ihren Stellvertreterinnen und Stellvertretern unabhängig vom Vertretungsfall Sitzungsvorlagen, Protokolle und sonstige Unterlagen zur Vorbereitung der Sitzungen des Ausschusses, dem sie angehören, zur Verfügung zu stellen. Ebenso haben diese auch unabhängig vom Vertretungsfall Zutritt zu den nichtöffentlichen Sitzungen des Ausschusses, dem sie angehören.

Damit haben auch bürgerliche Ausschussmitglieder, die nur als stellvertretendes Mitglied gewählt sind, ein Anwesenheitsrecht und einen Anspruch auf Sitzungsunterlagen für „ihren“ Ausschuss, in den sie gewählt wurden.

Entsprechende Anpassungen im anliegenden Entwurf wurden berücksichtigt.

 

 

  1. Bei Durchsicht der GeschO ist aufgefallen, dass die Regelungen zur Fertigung einer Niederschrift (siehe § 18 Abs. 1 in der GeschO) sehr detailliert dargestellt sind und weit über die gesetzlichen Vorgaben hinausgehen.

Der in § 41 Gemeindeordnung definierte Standard zur Protokollführung ist aus Sicht der Verwaltung jedoch ausreichend. Auf eine zusätzliche Regelung in der GeschO kann daher verzichtet werden.

Entsprechende Anpassungen im anliegenden Entwurf wurden berücksichtigt.

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Einsparungen von Kosten für die Beschaffung von Papier und für den Versand.

 

 

 

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Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung beschließt die im Entwurf beigefügte I. Änderung der Geschäftsordnung (GeschO) der Gemeinde Bornhöved vom 17.02.2014.

 

 

 

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Anlage/n:

 

I. Änderung der Geschäftsordnung (GeschO) der Gemeinde Bornhöved vom 17.02.2014 (Entwurf)

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 2019 10 25 I. Änderung der Geschäftsordnung (Entwurf) (75 KB)