Vorlage - VO/2019/400/03GV
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Sachverhalt:
Gem. dem Beschluss der Gemeindevertretung vom 21.11.2019 sollte die Amtsverwaltung einen geeigneten Standort für den Sirenenmast sowie die bauordnungsrechtliche Genehmigungsfähigkeit der Anlage prüfen.
Die Firma P. aus T. ist bereit, einen gebrauchten Lampenmast in verzinkter Ausführung, der hierfür geeignet ist, kostenfrei zur Verfügung zu stellen.
Entsprechend des § 63 Abs. 1 Ziff. 5 b der Landesbauordnung gelten Masten für u.a. Sirenen als verfahrensfreie Bauvorhaben und bedürfen keiner Genehmigung.
Verwaltungsseitig wird empfohlen, den Sirenenmast auf dem Gelände des Feuerwehrgebäudes aufzustellen. Durch die Gemeindevertretung wäre nur noch der genaue Standort in diesem Bereich zu bestimmen und für die Aufstellung des zur Verfügung gestellten Mastes die erforderlichen Kabel-, Montage- und Fundamentierungsarbeiten zu beauftragen.
Es ist davon auszugehen, dass die Gesamtkosten ca. 3.000 EUR betragen werden.
Finanzielle Auswirkungen:
Finanzmittel für diese Maßnahme stehen bei dem PSK 126000.5211000 (Brandschutz/Unterhaltung) in ausreichender Höhe zur Vergügung.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt, den Sirenenmast der Feuerwehr umzusetzen und die erforderlichen Kabel-, Montage- und Fundamentierungsarbeiten in Auftrag zu geben.
Anlage/n: