Vorlage - VO/2019/377/05GV
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Sachverhalt:
Die Rechnungsergebnisse der letzten 3 Jahre zuzüglich der Korrekturrechnung aus 2016 weisen eine Unterdeckung von insgesamt 3.297,90 € aus. Diese Unterdeckung ist gem. KAG in dem nächsten Kalkulationszeitraum auszugleichen. Trotz dieser Unterdeckung ist laut anliegender Kalkulation die Zusatzgebühr von 4,70 € pro cbm für 2020 bis 2022 ausreichend und braucht demnach nicht angepasst werden.
Finanzielle Auswirkungen:
Bei einer Zusatzgebühr von 4,70 € pro cbm ist bei einer Jahresschmutzwassermenge von 19.700 cbm mit einer Kostendeckung zu rechnen.
Beschlussvorschlag:
Die Zusatzgebühr für die Schmutzwasserbeseitigung ist für den Kalkualtionszeitraum von 2020 bis 2022 bei 4,70 € pro cbm zu belassen
Anlage/n:
Gebührenkalkulation 2020 - 2022
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | GebührenkalkulationAbwasser2020-2022 (80 KB) |