Vorlage - VO/2019/376/05GV
|
|
Sachverhalt:
Laut anliegender Berechnung wurde auch im letzten Kalkulationszeitraum eine Überdeckung erzielt, so dass der Kostendeckungsgrad bei rund 106 % lag.
Im nächsten Kalkulationszeitraum steht der Austausch von rund 130 Wasserzählern an. Diese Mehraufwendungen können teilweise durch die Überdeckung ausgeglichen werden.
Dennoch ist es erforderlich die Verbrauchsgebühr nach nunmehr 9 Jahren auf 0,50 € pro cbm anzugleichen um eine Kostendeckung zu erzielen.
Finanzielle Auswirkungen:
Bei einer Verbrauchsgebühr von 0,50 € pro cbm ist bei einer Jahresverbrauchsmenge von 21.000 cbm mit einer Kostendeckung zu rechnen.
Beschlussvorschlag:
Die Verbrauchsgebühr ist für den Kalkulationszeitraum von 2020 – 2022 auf 0,50 € pro cbm festzusetzen.
Der Erlass einer II. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung zur Satzung der Gemeinde Schmalensee über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und über die Abgabe von Wasser vom 17.12.2010 gem. anliegendem Entwurf wird beschlossen.
Anlage/n:
Gebührenkalkulation 2020 – 2022
Entwurf II. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung zur Satzung der Gemeinde Schmalensee über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und über die Abgabe von Wasser vom 17.12.2010
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | 05 815 Entwurf II. Nachtragssatzung (13 KB) | ||||
2 | GebührenkalkulationWasser2020-2022 (62 KB) |