Vorlage - VO/2019/369/02GV
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Sachverhalt:
Lt. anliegender Kalkulation kann die Zusatzgebühr ab dem 01.01.2020 gesenkt werden. Nach Zugrundelegung der derzeitigen Plandaten ist eine Senkung um 0,20 Euro möglich, um Kostendeckung zu erlangen. In den vergangenen Jahren ergaben sich erforderliche Unterhaltungsmaßnahmen aus der SÜVO, welche größtenteils abgeschlossen wurden, sodass mit geringeren Aufwendungen für die Instandhaltung und Unterhaltung der baulichen Anlagen sowie des Rohrnetzes zu rechnen ist.
Gem. § 6, 2 KAG ist ein Kalkulationszeitraum auf bis zu drei Jahre festzusetzen. Aus dem Kalkulationszeitraum 2017 bis 2019 ergibt sich eine Unterdeckung von 39.592,07 Euro, welche im Kalkulationszeitraum 2020 – 2022 entsprechend anteilig berücksichtigt wird.
Nähere Erläuterungen können der Anlage entnommen werden.
Finanzielle Auswirkungen:
Bei Senkung der Zusatzgebühr von 3,20 €/cbm auf 3,00 €/cbm ist bei einer Jahresschmutzwassermenge von rd. 133.000 cbm eine Kostendeckung zu erwarten.
Beschlussvorschlag:
Die Zusatzgebühr ist für den Kalkulationszeitraum von 2020 bis 2022 auf 3,00 € je cbm festzusetzen.
Weiter werden zwei redaktionelle Fehler bezüglich Verweise in der Satzung, wie anliegend aufgeführt, berichtigt.
Der Erlass einer I. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Abwasserbeseitigung der Gemeinde Bornhöved vom 12.12.2014 wird gemäß anliegendem Entwurf beschlossen.
Anlage/n:
Gebührenkalkulation
Entwurf Nachtragssatzung
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | 02 700.122 Entwurf Nachtragssatzung2020 (48 KB) | ||||
2 | 02 700.122 Gebührenkalkulation2020 (172 KB) |