Amt Bornhöved
 

Vorlage - VO/2019/369/02GV  

Betreff: I. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebnung von Benutzungsgebühren für die Abwasserbeseitigung der Gemeinde Bornhöved
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Verfasser:Wenke Schnoor-Vollbracht
Federführend:20 Finanzen Bearbeiter/-in: Schnoor-Vollbracht, Wenke
Beratungsfolge:
Finanzausschuss der Gemeinde Bornhöved Vorberatung
29.10.2019 
Sitzung des Finanzausschusses der Gemeinde Bornhöved ungeändert beschlossen   
Gemeindevertretung der Gemeinde Bornhöved Entscheidung
14.11.2019 
Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Bornhöved ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

 

Lt. anliegender Kalkulation kann die Zusatzgebühr ab dem 01.01.2020 gesenkt werden. Nach Zugrundelegung der derzeitigen Plandaten ist eine Senkung um 0,20 Euro möglich, um Kostendeckung zu erlangen. In den vergangenen Jahren ergaben sich erforderliche Unterhaltungsmaßnahmen aus der SÜVO, welche größtenteils abgeschlossen wurden, sodass mit geringeren Aufwendungen für die Instandhaltung und Unterhaltung der baulichen Anlagen sowie des Rohrnetzes zu rechnen ist.

 

Gem. § 6, 2 KAG ist ein Kalkulationszeitraum auf bis zu drei Jahre festzusetzen. Aus dem Kalkulationszeitraum 2017 bis 2019 ergibt sich eine Unterdeckung von 39.592,07 Euro, welche im Kalkulationszeitraum 2020 – 2022 entsprechend anteilig berücksichtigt wird.

Nähere Erläuterungen können der Anlage entnommen werden.

 

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Finanzielle Auswirkungen:

 

Bei Senkung der Zusatzgebühr von 3,20 €/cbm auf 3,00 €/cbm ist bei einer Jahresschmutzwassermenge von rd. 133.000 cbm eine Kostendeckung zu erwarten.

 

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

 

Die Zusatzgebühr ist für den Kalkulationszeitraum von 2020 bis 2022 auf 3,00 € je cbm festzusetzen.

 

Weiter werden zwei redaktionelle Fehler bezüglich Verweise in der Satzung, wie anliegend aufgeführt, berichtigt.

 

Der Erlass einer I. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Abwasserbeseitigung der Gemeinde Bornhöved vom 12.12.2014 wird gemäß anliegendem Entwurf beschlossen.

 

 

 

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Anlage/n:

 

Gebührenkalkulation

Entwurf Nachtragssatzung

 

 

 

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 02 700.122 Entwurf Nachtragssatzung2020 (48 KB)      
Anlage 2 2 02 700.122 Gebührenkalkulation2020 (172 KB)