Vorlage - VO/2019/368/09SV
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Sachverhalt:
Grundlage des DigitalPakts Schule ist die zwischen Bund und Ländern geschlossene Verwaltungsvereinbarung „DigitalPakt Schule 2019 bis 2024“, wirksam seit dem 17.05.2019.
Die SH-landesrechtliche Umsetzung der Verwaltungsvereinbarung erfolgt durch eine Förderrichtlinie, die am 30.09.2019 veröffentlicht wurde.
- Ziel der Investitionen an Schulen ist zunächst die Herstellung einer digitalen
Mindestausstattung, d.h.,
- alle den pädagogischen Zwecken dienenden Räume einer Schule verfügen über eine LAN --/WLAN Ausstattung und
- in jedem Unterrichtsraum ist ein stationäres Gerät zur digitalen Präsentation vorhanden.
- Schulbezogene Investitionsmaßnahmen sind
- Aufbau , Erweiterung und Verbesserung der strukturierten Verkabelung
- Anzeige und Präsentationsgeräte
- digitale Arbeitsgeräte, insbesondere zur pädagogischen Nutzung im technisch
naturwissenschaftlichen Bereich oder für die berufliche Ausbildung
ggf. schulgebundene mobile Endgeräte
auf der Grundlage einer bestehenden oder geplanten Infrastruktur
bei allgemeinbildenden Schulen maximal 20 Prozent des Gesamtinvestitionsvolumens pro Schulträger oder maximal 25 000 Euro je einzelner Schule
- Investive Begleitmaßnahmen sind
- Planung, Beschaffung, Aufbau und Inbetriebnahme bestehend aus Integration, Umsetzung und Installation
- projektvorbereitende und begleitende Beratungsleistungen externer Dienstleister. (Als externe Dienstleister gelten solche Anbieter,die ihre Kosten ggü . den Auftraggebern wie Geschäftsbetriebe abrechnen.)
- Keine laufende Kosten der Verwaltung (Personalkosten, Sachkosten) sowie Kosten für Betrieb, Wartung und IT Support der geförderten Infrastrukturen.
- Allgemein:Was sind die Antragsvoraussetzungen?
- Investitionsplanung (Kosten und Zeitplanung)
- Konzept über die Sicherstellung von Betrieb, Wartung und IT Support
- Bestandsaufnahme bestehender und benötigter Ausstattung
- technisch pädagogisches Einsatzkonzept
- bedarfsgerechte Fortbildungsplanung für die Lehrkräfte
Detaillierte Voraussetzungen der Zuwendungsgewährung:
a) Antrag unter Verwendung des Vordrucks zu diesem Landesprogramm (erl.)
b) Teilnahme an der Onlinebestandsaufnahme des MBWK zur IT Infrastruktur und IT Ausstattung (erl.)
c) eine Investitionsplanung für jeden beantragten Fördergegenstand im Sinne
der Nummer 3.1 (Kosten und Zeitplanung inklusive Beginn der Investitionsmaßnahme)
d) die Bestätigung über ein auf die Ziele der Investitionsmaßnahme abgestimmtes Konzept des Antragstellers über die Sicherstellung von Betrieb, Wartung und IT Support
e) ein technisch pädagogisches Einsatzkonzept für die beantragten Fördergegenstände
f) eine Fortbildungsplanung für die Lehrkräfte
g) die Erklärung des Schulträgers , dass die schulische Nutzung des Gebäudes ,für das die Förderung gewährt wird, unter Berücksichtigung seinerSchulentwicklungsplanung für die Dauer der Zweckbindungsfrist sichergestellt ist und Änderungen unverzüglich angezeigt werden
- Die Förderung
- erfolgt über ein Budget pro Schulträger, das sich im Grundsatz an der Schülerzahl und einem Pauschalbetrag von 360 €/Schüler orientiert.
- Die Antragsfrist für die Bewilligung der Schulträgerbudgets wurde auf den 31. Dezember 2022 verlängert.
Die Budgetliste des Landes weist für den Schulverband Sventana eine Förderung in Höhe von 178.584,90 € aus.
Vorgehensweise Sventana:
Sowohl im Haushaltsgespräch als auch in der Bauausschusssitzung hat die Schulleitung das bereits bestehende Konzept der Schule zum Digitalpakt vorgestellt und den Wunsch geäußert, für das Jahr 2020 als ersten Schritt die digitale Mindestausstattung, d.h. die LAN --/WLAN Ausstattung aller erforderlichen Räume und ein stationäres Gerät zur digitalen Präsentation in jedem Unterrichtsraum, herzustellen.
Zu diesem Zweck wäre zuerst eine Kostenschätzung durch eine Fachfirma vorzunehmen, um im Anschluß die erforderlichen Maßnahmen durchführen zu können.
Aus dem Bauausschuss kommt die Empfehlung: „ Um den Digitalpakt Schulen umzusetzen, sollen Planungskosten in Höhe von 20.000 EUR in den Haushalt eingestellt werden.“
Die Planungskosten sind förderfähig.
Mit dieser Empfehlung wäre
- die Planung im Jahr 2020 abzuschließen und
- die Planung der Baumaßnahme der digitalen Mindestausstattung frühestens ab dem Jahr 2021 möglich.
Am 03.12.2019 findet eine Besichtigung zur „Musterlösung Grundschule“ des IQSH in Schmalfeld-Hartenholm statt, an der sowohl der Schulverbandsvorsteher, Vertreter der Schule als auch die Verwaltung teilnehmen.
Finanzielle Auswirkungen:
Landesförderung auf Antrag lt. Liste 178.584,90 €
Planungskosten HH 2020 förderfähig max. 20.000,00 €
Beschlussvorschlag:
Die Schulverbandsversammlung beschließt, unter der Voraussetzung der Förderung
- Planungskosten in Höhe von 20.000 € in den Haushalt 2020 einzustellen,
- die digitale Mindestausstattung der erforderlichen Räume nach Vorlage der detaillierten Kostenschätzung zeitnah herzustellen,
um den „Digitalpakt Schulen“ umzusetzen.
Anlage/n:
Richtlinie zur Vergabe von Finanzhilfen
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | FR DigitalPakt Öffentliche Schulen Amtsblatt 40-2019 (62 KB) |