Amt Bornhöved
 

Vorlage - VO/2019/368/09SV  

Betreff: Beratung und Beschluss zur weiteren Vorgehensweise im Rahmen des Digitalpakts
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Verfasser:Johanna Kegel-MaierAktenzeichen:11-1
Federführend:11 Bürgerservice Bearbeiter/-in: Kegel-Maier, Johanna
Beratungsfolge:
Finanzausschuss des Schulverbandes Sventana Bornhöved Vorberatung
05.11.2019 
Sitzung des Finanzausschusses des Schulverbandes Sventana Bornhöved ungeändert beschlossen   
Schulverbandsversammlung des Schulverbandes Sventana Bornhöved Entscheidung
10.12.2019 
Sitzung der Schulverbandsversammlung des Schulverbandes Sventana Bornhöved ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

 

Sachverhalt:

Grundlage des DigitalPakts Schule ist die zwischen Bund und Ländern geschlossene Verwaltungsvereinbarung „DigitalPakt Schule 2019 bis 2024“, wirksam seit dem 17.05.2019.

Die SH-landesrechtliche Umsetzung der Verwaltungsvereinbarung erfolgt durch eine Förderrichtlinie, die am 30.09.2019 veröffentlicht wurde.

 

  1. Ziel der Investitionen an Schulen ist zunächst die Herstellung einer digitalen

Mindestausstattung, d.h.,

  • alle den pädagogischen Zwecken dienenden Räume einer Schule verfügen über eine LAN --/WLAN Ausstattung und
  • in jedem Unterrichtsraum ist ein stationäres Gerät zur digitalen Präsentation vorhanden.

 

  1. Schulbezogene Investitionsmaßnahmen sind
  • Aufbau , Erweiterung und Verbesserung der strukturierten Verkabelung
  • Anzeige und Präsentationsgeräte
  • digitale Arbeitsgeräte, insbesondere zur pädagogischen Nutzung im technisch

naturwissenschaftlichen Bereich oder für die berufliche Ausbildung

ggf. schulgebundene mobile Endgeräte

       auf der Grundlage einer bestehenden oder geplanten Infrastruktur

       bei allgemeinbildenden Schulen maximal 20 Prozent des Gesamtinvestitionsvolumens pro Schulträger oder maximal 25 000 Euro je einzelner Schule

 

  1. Investive Begleitmaßnahmen sind
  • Planung, Beschaffung, Aufbau und Inbetriebnahme bestehend aus Integration, Umsetzung und Installation
  • projektvorbereitende und begleitende Beratungsleistungen externer Dienstleister. (Als externe Dienstleister gelten solche Anbieter,die ihre Kosten ggü . den Auftraggebern wie Geschäftsbetriebe abrechnen.)

 

  • Keine laufende Kosten der Verwaltung (Personalkosten, Sachkosten) sowie Kosten für Betrieb, Wartung und IT Support der geförderten Infrastrukturen.

 

 

  1. Allgemein:Was sind die Antragsvoraussetzungen?
  • Investitionsplanung (Kosten und Zeitplanung)
  • Konzept über die Sicherstellung von Betrieb, Wartung und IT Support
  • Bestandsaufnahme bestehender und benötigter Ausstattung
  • technisch pädagogisches Einsatzkonzept
  • bedarfsgerechte Fortbildungsplanung für die Lehrkräfte

 

 

Detaillierte Voraussetzungen der Zuwendungsgewährung:

a)      Antrag unter Verwendung des Vordrucks zu diesem Landesprogramm (erl.)

b)      Teilnahme an der Onlinebestandsaufnahme des MBWK zur IT Infrastruktur und IT Ausstattung (erl.)

c)      eine Investitionsplanung für jeden beantragten Fördergegenstand im Sinne

der Nummer 3.1 (Kosten und Zeitplanung inklusive Beginn der Investitionsmaßnahme)

d)      die Bestätigung über ein auf die Ziele der Investitionsmaßnahme abgestimmtes Konzept des Antragstellers über die Sicherstellung von Betrieb, Wartung und IT Support

e)      ein technisch pädagogisches Einsatzkonzept für die beantragten Fördergegenstände

f)        eine Fortbildungsplanung für die Lehrkräfte

g)      die Erklärung des Schulträgers , dass die schulische Nutzung des Gebäudes ,für das die Förderung gewährt wird, unter Berücksichtigung seinerSchulentwicklungsplanung für die Dauer der Zweckbindungsfrist sichergestellt ist und Änderungen unverzüglich angezeigt werden

 

 

 

  1. Die Förderung
  • erfolgt über ein Budget pro Schulträger, das sich im Grundsatz an der Schülerzahl und einem Pauschalbetrag von 360 €/Schüler orientiert.
  • Die Antragsfrist für die Bewilligung der Schulträgerbudgets wurde auf den 31. Dezember 2022 verlängert.

 

Die Budgetliste des Landes weist für den Schulverband Sventana eine Förderung  in Höhe von 178.584,90 € aus.

 

 

 

Vorgehensweise Sventana:

Sowohl im Haushaltsgespräch als auch in der Bauausschusssitzung hat die Schulleitung das bereits bestehende Konzept der Schule zum Digitalpakt vorgestellt und den Wunsch geäußert, für das Jahr 2020 als ersten Schritt die digitale Mindestausstattung, d.h.  die LAN --/WLAN Ausstattung aller erforderlichen Räume und ein stationäres Gerät zur digitalen Präsentation in jedem Unterrichtsraum, herzustellen.

 

Zu diesem Zweck wäre zuerst eine Kostenschätzung durch eine Fachfirma vorzunehmen, um im Anschluß die erforderlichen Maßnahmen durchführen zu können.

 

Aus dem Bauausschuss kommt die Empfehlung: „ Um den Digitalpakt Schulen umzusetzen, sollen Planungskosten in Höhe von 20.000 EUR in den Haushalt eingestellt werden.“   

 

Die Planungskosten sind förderfähig.
 

Mit dieser Empfehlung wäre

  1. die Planung im Jahr 2020 abzuschließen und
  2. die Planung der Baumaßnahme der digitalen Mindestausstattung frühestens ab dem Jahr 2021 möglich.

 

Am 03.12.2019 findet eine Besichtigung zur „Musterlösung Grundschule“ des IQSH  in Schmalfeld-Hartenholm statt, an der sowohl der Schulverbandsvorsteher, Vertreter der Schule als auch die Verwaltung teilnehmen.

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Landesförderung auf Antrag    lt. Liste 178.584,90 €

Planungskosten HH 2020  förderfähig max.    20.000,00 €

 

 

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Beschlussvorschlag:

 

Die Schulverbandsversammlung beschließt, unter der Voraussetzung der Förderung

  1. Planungskosten in Höhe von 20.000 € in den Haushalt 2020 einzustellen,
  2. die digitale Mindestausstattung der erforderlichen Räume nach Vorlage der detaillierten Kostenschätzung zeitnah herzustellen,

um den Digitalpakt Schulen umzusetzen.

 

 

 

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Anlage/n:

Richtlinie zur Vergabe von Finanzhilfen

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 2 1 FR DigitalPakt Öffentliche Schulen Amtsblatt 40-2019 (62 KB)