Amt Bornhöved
 

Vorlage - VO/2019/367/02GV  

Betreff: Modus für die Aufteilung der zentralörtlichen Mittel im gemeinsamen Unterzentrum Bornhöved/Trappenkamp
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Verfasser:Thomas Kech
Federführend:20 Finanzen Bearbeiter/-in: Kech, Thomas
Beratungsfolge:
Finanzausschuss der Gemeinde Bornhöved Vorberatung
29.10.2019 
Sitzung des Finanzausschusses der Gemeinde Bornhöved geändert beschlossen   
Gemeindevertretung der Gemeinde Bornhöved Entscheidung
14.11.2019 
Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Bornhöved geändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

Die Grundlagen für das zentralörtliche System in Schleswig-Holstein werden im Landesplanungsgesetz (LaplaG) festgelegt. Danach befindet sich der Kreis Segeberg im Planungsraum III der drei regionalen Planungsräume in Schleswig-Holstein (§ 3 LaplaG) und sind nach § 24 Abs. LaplaG u. a. Unterzentren zentrale Orte. Unterzentren dienen nach § 26 Abs. 1 LaplaG überwiegend der Grundversorgung im Nahbereich und in ihrem Nahbereich müssen mindestens 10.000 Personen leben.

Gemäß § 2 der Verordnung zum Zentralörtlichen System sind die Gemeinden Bornhöved und Trappenkamp ein gemeinsames Unterzentrum. Nach dem Raumordnungsbericht 2014 leben im gemeinsamen Unterzentrum Bornhöved/Trappenkamp 8.454 Personen und in dessen Nahbereich 14.821 Personen.

Der Nahbereich des Unterzentrums Bornhöved/Trappenkamp besteht nach § 7 der Verordnung zum Zentralörtlichen System (i. V. m. der Anlage zu § 7) aus den Gemeinden des Amtes Bornhöved sowie den Gemeinden Daldorf und Rickling.

 

Nach § 10 des Finanzausgleichsgesetzes erhalten zentrale Orte zum Ausgleich von übergemeindlichen Aufgaben zusätzliche Schlüsselzuweisungen. Die Mittel für ein Unterzentrum betragen 2019 = 806.712 EUR.

 

In den genannten Vorschriften wird allerdings nicht festgelegt, welche Aufgaben nun übergemeindliche Aufgaben sind. D. h., welche Aufgaben der Grundversorgung im Nahbereich dienen.

Als Orientierung dafür könnte das außer Kraft getretene Landesentwicklungsgrundsätzegesetz dienen. Danach sollen zentrale Orte eine grenzüberschreitende Zusammenarbeit mit ihren Nachbargemeinden aufnehmen, wenn eine funktionsgerechte Siedlungsentwicklung innerhalb der eigenen Gemeindegrenzen nicht mehr möglich ist (§ 3 Abs. 7). Weiter sollen sich nach § 12 Abs. 1 die höherwertigen Angebote von Bildungs-, Kultur-, Sport, Sozial- und Gesundheitseinrichtungen sowie die Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe schwerpunktmäßig an der zentralörtlichen Gliederung orientieren. Überörtlich bedeutsame Einrichtungen sollen auf die zentralen Orte konzentriert werden (§ 12 Abs. 5).

 

Daneben ist es nicht gesetzlich geregelt, wie die Schlüsselzuweisungen für einen zentralen Ort aufgeteilt werden, wenn es dabei um einen gemeinsamen zentralen Ort handelt (= Unterzentrum Bornhöved/Trappenkamp). Nach § 10 Abs. 6 FAG erfolgt die Aufteilung zwar durch die Kommunalaufsicht, im Kreis Segeberg regelt diese die Aufteilung aber nur dann, wenn eine Einigung  zwischen den Orten nicht gelingt (zumindest war dieses die Praxis der vergangenen Jahre). Daraus folgt, dass die Gemeinden frei sind zu vereinbaren, wie eine Mittelaufteilung erfolgt. Eine, wie auch immer geartete Verteilung, muss aber einvernehmlich zwischen den Beteiligten vereinbart werden.

 

Die bisher praktizierte Aufteilung fußt im Wesentlichen auf eine von der Kommunalaufsichtsbehörde festgesetzten Verteilung vom 30.04.1982 (= 50 % über Einwohnerzahl der Unterzentrumsgemeinden und 50 % über bestimmte Aufgabenbereiche). Damals hatte die Kommunalaufsichtsbehörde die Regelung getroffen, weil eine Einigung zwischen Bornhöved und Trappenkamp nicht zustande gekommen ist. Das Aufteilungsmodell wurde zuletzt ab 2011 einvernehmlich dahingehend geändert, dass die Ergebnisse im Bereich der Schulen nicht mehr berücksichtigt werden.

 

In diesem Jahr wurde nun über die endgültige Aufteilung der zentralörtlichen Mittel für die Haushaltsjahre 2016 bis 2018 nach dem bisher vereinbarten Verteilungsmodus entschieden.

 

Verteilungsmodus (aktuell)

 

Einwohner  = 50 %

Aufgabenbereiche = 50 % (Brandschutz, Volkshochschule, Bücherei, Sozialstation,

Kindergärten, Jugendhaus, Altenbetreuung, Förderung des  

Sports (inkl. Sportstätten), Freibad, Märkte und Friedhof)

 

Es muss in diesem Zusammenhang darauf aufmerksam gemacht werden, dass die genannten Aufgabenbereiche nur der Aufteilung der zentralörtlichen Mittel zwischen den Unterzentrumsgemeinden dienen und dieses nicht bedeutet, dass die Mittel für diese auch Zwecke verwendet werden müssen (s. Abs.3).

 

Im Zusammenhang mit den Beratungen zur Aufteilung der zentralörtlichen Mittel der vergangenen Jahre wurde nun in der Sitzung der Gemeindevertretung mitgeteilt, dass im Ausschuss gemeinsames Unterzentrum ein neuer Verteilungsschlüssel aufgenommen werden soll. Dieses Thema wurde auch im Ausschuss gemeinsames Unterzentrum am 15.05.2019 angesprochen (Vorschlag = Aufteilung ausschließlich nach der Einwohnerzahl der Unterzentrumsgemeinden). Vom Trappenkamper Bürgermeister wurde aber in der Sitzung eingewendet, dass sich der Finanzausschuss Trappenkamp vor einer Neuregelung mit der Angelegenheit befassen soll. Dieses hat der Finanzausschuss auch in seiner Sitzung am13.06.2019 getan und eine Empfehlung für die Trappenkamper Mitglieder des „Unterzentrumsausschusses“ beschlossen. Die Beschlussempfehlung des Finanzausschusses weicht zwar vom bisherigen Verteilungsmodus ab, deckt sich aber nicht mit dem Vorschlag die Mittel ausschließlich nach den Einwohnerzahlen der Unterzentrumsgemeinden aufzuteilen. In der folgenden Sitzung des „Unterzentrumsausschusses“ am 21.08.2019 wurde die Angelegenheit aber nicht erneut behandelt.

 

Eine Umstellung des Verteilungsmodus ausschließlich nach den Einwohnerzahlen der Unterzentrumsgemeinden wäre nach Auffassung des Unterzeichners zwar möglich, es wären aber auch andere Modelle denkbar.

 

Beispiele

 

a) Einwohner

Die Einwohnerzahlen der Gemeinden des Nahbereiches werden jeweils einer Gemeinde des Unterzentrums zugeordnet und danach werden die Mittel aufgeteilt. Die Berücksichtigung der Einwohnerzahl des Nahbereiches erscheint auch sachgerechter, weil das Unterzentrum schließlich überwiegend der Grundversorgung im Nahbereich und nicht nur im Unterzentrumsbereich dient (§ 26 Abs. 1 LaplaG).

Aufgabenbereiche finden keine Berücksichtigung mehr.

 

Kriterium für die Zuordnung könnte die räumliche Nähe (Ortskern/Ortsmitte) zu einer Unterzentrumsgemeinde sein. Es würde sich dann folgende Zuordnung ergeben:

 

Quelle: Hartmann Plan Amt Bornhöved (4. Auflage)

Gemeinde

Zuordnung

Entfernung Ortskern/Ortsmitte

(Luftlinie)

Bornhöved

Trappenkamp

Bornhöved

Bornhöved

0 Km

ca. 3,8 KM

Daldorf

Trappenkamp

offenkundig weiter

offenkundig näher

Damsdorf

Bornhöved

ca. 5,8 Km

ca. 7,0 Km

Gönnebek

Trappenkamp

ca. 4,0 Km

ca. 3,0 Km

Ricklung

Trappenkamp

offenkundig weiter

offenkundig näher

Schmalensee

Bornhöved

ca. 3,0 Km

ca. 5,6 Km

Stocksee

Bornhöved

ca. 7,6 Km

ca. 9,6 Km

Tarbek

Bornhöved

ca. 3,0 Km

ca. 3,8 Km

Tensfeld

Trappenkamp

ca. 6,6 Km

(Straßenweg länger)

ca.6,6 Km

(Straßenweg kürzer)

Trappenkamp

Trappenkamp

ca. 3,8 Km

0 Km

 

Die Gemeinde Tensfeld (Ortskern/Ortsmitte) ist in Luftlinie nahezu gleich weit von Trappenkamp und Bornhöved entfernt. Daher könnte Tensfeld auch der Gemeinde Bornhöved zugeordnet werden, ohne einen Systembruch zu begehen. In der vorstehenden Tabelle wurde sie aber Trappenkamp zugeordnet, weil der Straßenweg kürzer ist.

 

b) Einwohner / Aufgabenbereiche

Die Einwohner werden weiter nach dem bisherigen Modus (Unterzentrum) oder nach a (Nahbereich) berücksichtigt, aber es könnten die zu berücksichtigenden Aufgabenbereiche verändert werden.

 

Die Schulen wurden seinerzeit aus der Berechnung der Aufteilung herausgenommen, weil Schulkostenbeiträge mit einem Investitionskostenanteil erhoben werden (davor ohne Investitionskostenanteil). Spätestens nach dem der weitgehend kostendeckende Schullastenausgleich eingeführt wurde, erscheint das auch sachgerecht, weil dadurch letztendlich jede Gemeinde mit den tatsächlichen Kosten für Kinder aus ihrem Bereich belastet wird. D. h., dass eine Gemeinde des Nahbereichs je Schüler/in vergleichbar belastet wird wie eine Unterzentrumsgemeinde. Mit der gleichen Begründung könnten somit auch die Defizite im Bereich der Kindertagestätten aus der Berechnung herausgelöst werden, da die auswärtigen Gemeinden die gleichen Kosten/Betreuungsstunde zahlen (Kostenausgleich) wie die Unterzentrumsgemeinden für ihre betreuten Kinder.

 

Eine Aufteilung der Mittel ausschließlich nach den Einwohnerzahlen (egal ob Unterzentrumsgemeinden oder Gemeinden des Nahbereichs) würde allerdings den geringsten Verwaltungsaufwand verursachen.

 

Nachfolgend wird noch die Beschlussempfehlung des Finanzausschuss Trappenkamp für die Trappenkamper Mitglieder des Unterzentrumsausschusses aufgeführt:

 

Die Aufteilung der zentralörtlichen Mittel für das gemeinsame Unterzentrum Bornhöved/Trappenkamp wird ab 2019 wie folgt verändert, wenn die Gemeinde Bornhöved dem ebenfalls zustimmt (ohne Zustimmung der Gemeinde Bornhöved wird der Aufteilungsmodus nicht verändert):

 

Die Aufteilung erfolgt zur Hälfte nach der Einwohnerzahl des Nahbereichs des Unterzentrums gemäß der Anlage 7 zu § 7 der Verordnung zum Zentralörtlichen System, wobei die Gemeinden des Nahbereichs den Unterzentrumsgemeinden nachfolgend zugeordnet werden:

 

Unterzentrumsgemeinde

zugeordnete Nahbereichsgemeinde

Bornhöved

Bornhöved, Damsdorf, Schmalensee, Stocksee, Tarbek, Tensfeld zu 50 %

Trappenkamp

Daldorf, Gönnebek, Rickling, Tensfeld zu 50 % , Trappenkamp

 

Bei der Aufteilung ist die Einwohnerzahl zum 31.03. des Vorjahres zu berücksichtigen.

 

Die Aufteilung der anderen Hälfte erfolgt weiterhin unter der Berücksichtigung der Ausgaben für das Unterzentrum/überörtliche Aufgaben. Die Kosten für die Kindertageseinrichtungen könnten ggf. ausgenommen werden.

 

 

Wie bereits angeführt wurde, wurde die Angelegenheit nach der Beschlussempfehlung des Finanzausschuss Trappenkamp im „Unterzentrumsausschuss“ aber nicht weiter verfolgt und wäre nun von der Gemeinde Bornhöved zu entscheiden, wie sie weiter vorgehen möchte, damit nach Möglichkeit in dieser Angelegenheit eine Einigung erzielt wird. Der Vorschlag, bei der Aufteilung der zentralörtlichen Mittel nur die Einwohnerzahlen der Unterzentrumsgemeinden zu berückichtigen, dürfte als gescheitert beurteilt werden.

 

Mögliche Alternativen wären:

 

a)      Die Gemeinde Bornhöved unterstützt den Vorschlag den der Finanzausschuss

Trappenkamp den Trappenkamper Mitgliedern des Unterzentrumsausschusses empfohlen hat (s. o.).

b)      Die Gemeinde Bornhöved hat einen anderen Vorschlag für einen neuen Verteilungsmodus (ggf. welchen ?)

c)      Die Gemeinde Bornhöved nimmt von einem neuen Verteilungsmodus Abstand.

 

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Finanzielle Auswirkungen:

Unbekannt

 

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

-/-

 

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Anlage/n:

-/-