Vorlage - VO/2019/345/10GV
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Sachverhalt:
Die Gemeinde Trappenkamp plant derzeit ihr Integriertes Entwicklungskonzept für das Ortszentrum. Zur Erreichung der Sanierungsziele ist u.a. der Erwerb von Grundstücken vorgesehen. Diese Grundstücke sind im vorläufigen Maßnahmenplan Nr. 13 der vorbereitenden Untersuchung mit „Grunderwerb“ gekennzeichnet.
Der beabsichtigte Grunderwerb dient
- der Erweiterung und Errichtung von sozialen Infrastruktureinrichtungen,
- der Herstellung von öffentlichen Frei- und Grünflächen und
- der Beseitigung städtebaulicher Missstände.
Um sich Zugriffsmöglichkeiten im Fall von Grundstücksveräußerungen zu sichern und damit eine geordnete städtebauliche Entwicklung im Sinne der Sanierungsziele zu ermöglichen, ist der Einsatz des Instruments des besonderen Vorkaufsrechts gem. § 25 Abs. 1 Satz 2 BauBG erforderlich, damit die Gemeinde die Grundstücke erwerben kann.
Mit Rechtsverbindlichkeit des Sanierungssatzung wird das besondere Vorkaufsrecht gem. § 25 BauGB durch das allgemeine Vorkaufsrecht gem. § 24 BauGB abgelöst.
Ein entsprechender Satzungsentwurf ist der Vorlage beigefügt.
Finanzielle Auswirkungen:
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt den Erlass der Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht nach § 25 BauGB für das Ortszentrum.
Anlage/n:
Satzungsentwurf
Lageplan
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Satzung vorkaufsrecht stand 24.09.19 (38 KB) | ||||
2 | Lageplan zur Satzung (259 KB) |