Vorlage - VO/2019/342/02GV
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Sachverhalt:
Im Herbst vergangenen Jahres wurden im Kuratorium Vicelin Kindergarten der Gemeinde Bornhöved Ausstattungsinvestitionen für den Vicelin Kindergarten für das Haushaltsjahr 2019 besprochen. Die Ergebnisse der Besprechung wurden aber zur Haushaltsplanung 2019 nicht bekannt und wurden somit auch im Haushalt 2019 nicht berücksichtigt.
Als dieses im Dezember vergangenen Jahres bekannt wurde, hat die Finanzabteilung der Amtsverwaltung u. a. vorgeschlagen, zusammen mit der Pastorin Frau Egener einen Förderantrag für die benötigten Ausstattungsinvestitionen zu stellen und nach Entscheidung über den Förderantrag könnten die geförderten Maßnahmen umgesetzt werden. Eine Finanzierung der über- bzw. außerplanmäßigen Auszahlungen, wäre über die die ebenfalls nicht eingeplante Zuweisung weitgehend sichergestellt.
Im weiteren Verlauf wurde im Januar 2019 ein entsprechender Förderantrag gestellt:
Ausstattung Vorschlag Kindergarten = 34.754,91 EUR (div. Einzelmaßnahmen)
Ausstattung Vorschlag Amtsverwaltung = 73.000,00 EUR (Befestigung Vorplatz)
Summe = 107.754,91 EUR
Mit Bescheid vom 05.09.2019 wurde nun eine Förderung von 50.000,00 EUR (Höchstbetrag) bewilligt. Alle angemeldeten Maßnahmen wurden dabei berücksichtigt.
Somit könnten alle noch ausstehenden Beschaffungen für den Vicelin erfolgen. Dieses würde z. T. aber zu über- bzw. außerplanmäßigen Auszahlungen führen. Eine Deckung wäre aber durch Mehreinnahmen beim PSK 365090.2320000 gedeckt.
Bei den noch ausstehenden Investitionen handelt es sich um folgende Maßnahmen (in Kurzform) mit Schätzpreisen:
Anbringung Schallschutz 2019 = ca. 2.800,00 EUR
Ausstattung Wickelbereiche = ca. 4.600,00 EUR
Küchenzeile mit Elektrogeräten = ca. 6.000,00 EUR
Elektrogeräte für Küche = ca. 1.700,00 EUR
Beleuchtung = ca. 1.500,00 EUR
Sitzgelegenheiten (Außenbereich) = ca. 1.500,00 EUR
Hangbefestigung (Außenbereich) = ca. 5.000,00 EUR
Mobiliar Leitungszimmer = ca. 5.300,00 EUR
Mobiliar Kirchstraße 13 a = ca. 1.900,00 EUR
Mobiliar Wichtelgruppe + Erzieherinnenstühle = ca. 1.100,00 EUR
Summe = ca. 31.400,00 EUR
Da der Bürgermeister nach § 4 der Haushaltssatzung nur berechtigt ist, für über- bzw. außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen bis zu einer Höhe von 2.500 EUR seine Zustimmung zu erteilen, ist eine Beschlussfassung der Gemeindevertretung erforderlich, wenn in diesem Jahr auch noch größere Maßnahmen umgesetzt werden sollen.
Finanzielle Auswirkungen:
Qualitätsverbessernde Ausstattungsinvestitionen in Höhe von etwa 32.000 EUR.
Beschlussvorschlag:
a) Die Gemeindevertretung beschließt, die noch nicht umgesetzten geförderten Ausstattungsinvestitionen für den Vicelin Kindergarten in diesem Haushaltsjahr umzusetzen, wenn eine Deckung der entstehenden über- bzw. außerplanmäßigen Auszahlungen gewährleistet ist.
b) Den entstehenden über- bzw. außerplanmäßigen Auszahlungen wird bis zu einer Höhe von max. 50.000 EUR (Gesamtsumme aller Einzelaufträge) zugestimmt. Die Deckung ist durch Mehreinzahlungen beim PSK 365090.2320000 sichergestellt.
Anlage/n:
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