Amt Bornhöved
 

Vorlage - VO/2019/341/02GV  

Betreff: Widmung eines Eheschließungsortes
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Verfasser:Inka Behnk-BeyerAktenzeichen:11-4
Federführend:11 Bürgerservice Bearbeiter/-in: Behnk-Beyer, Inka
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung der Gemeinde Bornhöved Entscheidung
26.09.2019 
Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Bornhöved geändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Anlage/n

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Sachverhalt:

Der Amtsausschuss hat in der Sitzung vom 29.04.2019 beschlossen, den Bürgermeister der Gemeinde Bornhöved, Herrn Wundram, zum Eheschließungsstandesbeamten zu bestellen. Damit er in der Gemeinde Bornhöved Trauungen vornehmen kann, ist die Widmung eines Eheschließungsortes erforderlich.

Als Trauorte schlägt der Bürgermeister den unteren Sitzungssaal im Alten Amt, die Schmiede sowie das Heimatmuseum „De ole Räucherkaat“ vor. Diese Räumlichkeiten wurden durch die Standesamtsaufsicht des Kreises Segeberg im Hinblick auf mögliche Eheschließungsorte begutachtet.

Gegen die die Schmiede sprachen sich die Mitarbeiter der Standesamtsaufsicht gänzlich  und für das Heimatmuseum erst nach bautechnischen Änderungen aus. Lediglich der Sitzungssaal wird als Trauort befürwortet.

Gem. der Nutzungs- und Gebührensatzung über die Benutzung der Einrichtung „Altes Amt“ in der Gemeinde Bornhöved vom 24.05.2017 betragen die Gebühren für die private Nutzung 10,- Euro/ Stunde/ Räume ab 21 m² zuzüglich einer Reinigungspauschale von 20,- Euro. Die Herrichtung und „Rückbau“ des Raumes soll lt. Bürgermeister durch den Bauhof erfolgen. Hierfür entstehen Kosten in Höhe von 81,40 € (2 Pers.). Für eine Trauung, die im „Alten Amt“ stattfindet, sind somit 111,40 € fällig.

Alternativ könnte über eine Pauschale für Trauungen in den Räumlichkeiten des „Alten Amtes“ nachgedacht werden.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Mehreinnahmen bei PSK 573010.4321000

 

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Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung beschließt, ab sofort den Sitzungssaal im „Alten Amt“ als Eheschließungsort zu widmen.

A)     Die Nutzungsgebühren für die Räumlichkeiten betragen pro Trauung 111,40 €.

 

                                                  oder

 

      B) Es wird eine Pauschale in Höhe von                    EURO pro Trauung erhoben.

 

 

 

 

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Anlage/n: