Vorlage - VO/2019/337/10GV
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Sachverhalt:
Derzeit wird die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020 vorbereitet und wird aus diesem Grund der Bauausschuss im Aufstellungsverfahren beteiligt.
Als Beratungsgrundlage werden dem Bauausschuss die Haushaltsanmeldungen (Haushaltspositionen) der Abteilungen 21-2 und 21-3 der Amtsverwaltung zur Verfügung gestellt.
Auch von anderen Abteilungen der Amtsverwaltung erfolgen Haushaltsanmeldungen, die in den Zuständigkeitsbereich des Bauausschusses fallen können. Sollten deshalb konsumtive oder investive Maßnahmen aus dem Bereich des Bauauschusses für 2020 vorgesehen sein, die in den Anlagen nicht aufgeführt sind, wird gebeten, dieses in der Sitzung zu besprechen.
Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass nach dem Finanzbericht für das II. Quartal 2019 eine relativ niedrige Umsetzungsquote besteht.
Es wird deshalb darum gebeten, kritisch zu hinterfragen, ob eine Umsetzung der eingeplanten Maßnahmen tatsächlich für 2020 vorgesehen ist und die nicht benötigten Mittel zu streichen.
Finanzielle Auswirkungen:
s. Anlage
Beschlussvorschlag:
Der Bauausschuss empfiehlt dem Finanzausschuss bei der Aufstellung des Haushaltes 2020 die in der Anlage aufgeführten Positionen/Beträge mit den in dieser Sitzung besprochenen Änderungen zu berücksichtigen.
Anlage/n:
Haushaltsanmeldungen 21-2- und 21-3
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Anlagen: | |||||
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1 | Haushaltsanmeldungen 21-2 und 21-3 (3395 KB) |