Amt Bornhöved
 

Vorlage - VO/2019/335/10GV  

Betreff: Finanzierung der Erweiterung/Sanierung einer Leichtathletiksportanlage
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Verfasser:Thomas Kech
Federführend:20 Finanzen Bearbeiter/-in: Kech, Thomas
Beratungsfolge:
Finanzausschuss der Gemeinde Trappenkamp Information
23.09.2019 
Sitzung des Finanzausschusses der Gemeinde Trappenkamp zur Kenntnis genommen   
Gemeindevertretung der Gemeinde Trappenkamp Information
01.10.2019 
Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Trappenkamp zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

Die Gemeinde möchte am Sportzentrum an der Segeberger Straße eine Leichtathletikanlage  sanieren bzw. neu errichten und für die Rasenfelder eine Beregnungsanlage installieren. Die Kosten für diese Maßnahme wurden 2015 von den Landschaftsarchitekten auf 600.000 EUR geschätzt. 2018 wurde für diese Maßnahme sowohl eine Landes- als auch eine Kreisförderung beantragt. Die Kostenschätzung aus 2015 wurde bei diesen Anträgen um eine allgemeine Preissteigerungsrate pauschal um 10 % auf 660.000 EUR erhöht. Die baufachliche Förderantragsprüfung durch den Kreis Segeberg ergab zunächst Maßnahmekosten in Höhe von 678.564,61 EUR. Diese Kosten wurden später jedoch vom Kreis Segeberg auf 745.980,83 EUR erhöht.

 

Nach der Kostenberechnung des jetzt beauftragten Landschaftsarchitektenbüros sollen die Maßnahmekosten nunmehr jedoch folgende Höhe erreichen:

 

a) Ausbau/ Entsorgung Sportstätte   =    983.575,13 EUR

b) Bewässerungsanlage    =    119.000,00 EUR

c) Metall- und Zaunarbeiten    =      50.701,14 EUR

       = 1.153.276,27 EUR

 

zzgl. Ingenieurhonorar nach HOAI (rd. 10  - 15 % der Kostenberechnung)

 

Nach der Kostenberechnung steigen die Maßnahmekosten ggü. der erhöhten Kostenschätzung der baufachlichen Prüfung um mehr als 407.000 EUR (ohne Ingenieurhonorar) an. Dieses entspricht fast 55 % ohne Ingenieurhonorar und rd. 70 % mit Ingenieurhonorar.

 

Nach einer ersten groben Durchsicht der Kostenberechnung durch den Ingenieur des Amtes sind Positionen aufgefallen (z. B. Bodenabtransport) bei denen Einsparungen erzielbar sein müssten.

 

Zur Finanzierung dieser Maßnahme wurden folgende Zuwendungen bewilligt:

 

Landeszuweisung (Höchstbetrag)   = 250.000,00 EUR

Kreiszuweisung     = 109.300,00 EUR

       = 359.300,00 EUR

 

Gemeindeanteil nach baufachlicher Prüfung = 386.680,83 EUR

Gemeindeanteil nach Kostenberechnung  = 793.976,27 EUR (zzgl. Ing.-Honorar)

 

Steigerung Gemeindeanteil    = 407.295,44 EUR (ohne Ing.-Honorar)

Steigerung Gemeindeanteil (ca)   = 510.000,00 EUR (inkl. Ing.-Honorar)

 

Die Landeszuweisung wurde nach der zwischenzeitlich außer Kraft getretenen Richtlinie über die Förderung von kommunalen Spielfeldern und Laufbahnen gewährt und nach der nachfolgenden Richtlinie über die Förderung von kommunalen Sportstätten in Schleswig-Holstein (Sportstättenförderrichtlinie) verlängert. Die Sportstättenförderrichtlinie ist befristet bis zum 31.12.2020. Ob diese verlängert oder durch eine vergleichbare Förderrichtlinie ersetzt wird, ist zum jetzigen Zeitpunkt ungewiss. Der Bau von kommunalen Sportstätten wurde aber viele Jahre nicht vom Land gefördert.

 

Die Kreiszuweisung wurde nach einem Ortstermin, an dem Vertreter des Kreissportverbandes, des TVT, die Schulleiterin der Richard-Hallmann-Schule und Vertreter der Gemeinde sowie des Amtes teilnahmen, gewährt. Bei diesem Gespräch zeigte sich, dass der Kreissportverband zunächst skeptisch war, dieses Vorhaben zu unterstützen. Der TVT äußerte bei diesem Ortstermin aber deutlich seinen Willen eine ehemals aktive Leichtathletiksparte wieder beleben zu wollen und die Richard-Hallmann-Schule machte ebenfalls sehr deutlich, dass sie durch ihr Sportprofil und einer Schülerzahl von mehr 800 das Vorhaben des TVT effektiv unterstützen könnte. Nachdem die Schule und der TVT eine Kooperation im Leichtathletiksport verabredeten und nachfolgend auch durch den „Sportabzeichen-Aktionstag“ umsetzten, konnte sich auch der Kreissportverband dazu entschließen, das Vorhaben zu unterstützen.

 

Sollte sich die Gemeinde wegen der gestiegenen Kosten (nach Kostenberechnung) dazu entschließen, das Vorhaben zu verschieben bzw. aufzugeben, kann nicht verlässlich prognostiziert werden, ob zu einem späteren Zeitpunkt eine vergleichbare Förderung erreicht werden kann. Die Landesrichtlinie ist (wie bereits angeführt wurde) zeitlich befristet und möglicherweise lebt die anfängliche Skepsis des Kreissportverbandes wieder auf.

 

Sollte sich die Gemeinde dazu entschließen, das Vorhaben weiter durchzuführen könnten überplanmäßige Auszahlungen entstehen. Diese könnten in diesem Jahr durch Einsparungen beim PSK 218200.0901028 gedeckt werden.

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Finanzielle Auswirkungen:

s. Sachverhalt

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

-/-

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Anlage/n:

-/-