Vorlage - VO/2019/329/10GV
|
|
Sachverhalt:
Das „Bürgerhaus“ der Gemeinde Trappenkamp steht den Vereinen sowie Einwohner*innen gegen Gebühr zur Benutzung offen steht. Die Benutzung wird durch eine Benutzungs- und Entgeltssatzung für die öffentlichen Einrichtungen der Gemeinde Trappenkamp geregelt, die am 15.12.2000 in Kraft getreten ist.
Da in der bestehenden Satzung keine Angaben zum Datenschutz enthalten sind und aufgrund der Feststellungen des Gemeindeprüfungsamtes der privatrechtliche Begriff „Entgelt“ ersetzt werden muss durch den öffentlich-rechtlichen Begriff „Gebühr“, wurde ein neuer Satzungsentwurf erstellt, der als Anlage beigefügt ist. Aus der weiteren Anlage sind in einer Gegenüberstellung die Änderungen farblich hervorgehoben.
Da mit dieser Satzung auch Regelungen über die Erhebung von Benutzungsgebühren getroffen werden, wurden auch die übrigen Bestimmungen des Kommunalabgabengesetzes (KAG SH) entsprechend berücksichtigt.
Finanzielle Auswirkungen:
Gebührenanpassung gem. durchgeführter Kalkulation
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt, die Nutzungs- und Gebührensatzung über die Einrichtung „Bürgerhaus“ in der Gemeinde Trappenkamp zu erlassen.
Anlage/n:
Entwurf einer Nutzungs- und Gebührensatzung
Synopse
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Entwurf Satzung (1954 KB) | ||||
2 | Synopse (8369 KB) | ||||
3 | Kalkulation (588 KB) |