Vorlage - VO/2019/322/09SV
|
|
Sachverhalt:
Derzeit wird die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020 vorbereitet und wird aus diesem Grund der Bauausschuss im Aufstellungsverfahren beteiligt.
Als Beratungsgrundlage werden dem Bauausschuss die Haushaltsanmeldungen (Haushaltspositionen) der Abteilungen 21-2 und 21-3 der Amtsverwaltung zur Verfügung gestellt.
Auch von anderen Abteilungen der Amtsverwaltung erfolgen Haushaltsanmeldungen, die in den Zuständigkeitsbereich des Bauausschusses fallen können. Sollten deshalb konsumtive oder investive Maßnahmen aus dem Bereich des Bauausschusses für 2020 vorgesehen sein, die in der Anlagen nicht aufgeführt sind, wird gebeten dieses in der Sitzung zu besprechen.
Nachstehend werden größere Investitionsvorhaben, die z. T. nicht in den Anlagen enthalten sind, aufgeführt:
PSK | Betrag | Maßnahme | Bemerkungen |
211000. 0800000 | 50.000 | Spiel-/Sportgeräte für Schulhof Grundschule | In Zusammenhang mit Neugestaltung (s. u.) |
211000. 0901001 | 100.000 | Erneuerung/Neugestaltung Schulhof | Maßnahme war 2018 zur Förderung angemeldet, wurde aber nicht berücksichtigt. Ein Förderantrag bei Holsteins Herz und/oder Kreis Segeberg ist beabsichtigt. |
424030. 0901000 | 229.100 80.000 | Sanierung Turnhalle Umbau Eingang + Anbaugeräteraum | Für die Sanierung der Turnhalle ist eine Bundeszuwendung in Höhe von 160.370 EUR bewilligt. |
424040. 0901000 | 50.000 | Planung energetische Sanierung Sporthalle | Bei der Ausführung könnte z. B. für Hallenbeleuchtung und raumluft-technische Anlagen eine Förderung nach der Kommunalrichtlinie beantragt werden (Quote = 30 %. Die Planung der Gesamtmaßnahme ist nicht förderfähig. |
Sollte der Bauausschuss bestimmte Investitionsvorhaben zwar für erforderlich aber für nicht finanzierbar halten, könnten bestimmte Haushaltsmittel mit einem Haushaltsvermerk (Sperrvermerk) versehen werden, anstatt diese Maßnahmen mit den entsprechenden Haushaltsmitteln zu streichen. Dieses könnte für Vorhaben von Relevanz sein, die nur bei einer Förderung durchgeführt werden sollen.
Beispiel
Die Haushaltsmittel beim PSK XXX in Höhe von XXX EUR für XXX sind gesperrt und dürfen erst nach Beschluss der Schulverbandsversammlung in Anspruch genommen werden.
Hinweis
Ziel der Finanzabteilung ist es für das Haushaltsjahr 2020 vorzuschlagen, auf den Investitionsanteil der Schulverbandsumlage zu verzichten, weil ein relativ hoher Finanzmittelbestand des Schulverbandes vorhanden ist und damit nach Möglichkeit die Schulverbandsumlage zu senken, um die Verbandsmitglieder finanziell zu entlasten.
Ob dieses Ziel erreicht werden kann, hängt natürlich auch davon ab, welches Saldo sich bei den investiven Ein- und Auszahlungen ergibt (s. a. DigitalPakt Schule). Dieses wird sich erst beim Haushaltsentwurf für den Finanzausschuss herausstellen, weil erst dann ein vollständiger Haushalt vorgelegt werden kann.
DigitalPakt Schule
Der Bund und die Länder haben eine Verwaltungsvereinbarung zum DigitalPakt Schule geschlossen. In der Vereinbarung werden u. a. folgende Eckpunkte festgelegt:
- Die Verwaltungsvereinbarung zum DigitalPakt Schule hat eine Laufzeit von 5 Jahren -von 2019 – 2014- (§ 8).
- Förderfähig sind Maßnahmen, die nach dem 16.05.2019 begonnen wurden (§ 4).
- Förderfähig sind (verkürzt dargestellt)
- Aufbau oder Verbesserung der digitalen Vernetzung in Schulen, Serverlösungen,
- schulisches WLAN,
- Aufbau und Weiterentwicklung digitaler Lehr-Lern-Infrastrukturen,
- Anzeige- und Interaktionsgeräte zum Betrieb in der Schule (ohne Verwaltung),
- digitale Arbeitsgeräte,
- schulgebundene mobile Endgeräte (Laptops, Notebooks, Tablets -keine Smartphones-) unter bestimmten Voraussetzungen erst am Ende der Laufzeit des DigitalPaktes wenn entweder 20 % des Gesamtinestitionsvolumens oder 25.000 EUR je Schule nicht überschritten werden (§ 3).
Eine Landesverordnung oder Richtlinie zur Umsetzung der o. a. Verwaltungsvereinbarung ist zum Zeitpunkt der Vorlagenerstellung allerdings noch nicht in Kraft getreten.
Erste Hinweise zur Umsetzung des DigitalPaktes Schule wurden allerdings bekannt gegeben, danach
- werden die Mittel nicht im Windhundverfahren vergeben,
- werden rd. 360,00 EUR für jede/n Schüler/in an allgemeinbildenden Schulen, mindestens aber 45.000 EUR je Schule bewilligt und
- werden digitale Lehr-Lern-Infrastrukturen (z. B. Cloudangebote) an allgemeinbildenden Schulen voraussichtlich nicht förderfähig sein.
Nach diesen Hinweisen wird davon ausgegangen, dass für die Sventana Schule etwa 180.000 EUR für Maßnahmen nach dem Digitalpakt zur Verfügung stehen. In Ermangelung der Umsetzungsregelungen sind allerdings noch viele Fragen offen (z. B. Höhe der Förderquote, eine Förderquote für alles, in welchem Zeitraum können welche Mittel bewilligt/abgerufen werden usw.).
Gleichwohl wurden in einem Haushaltsgespräch mit der kommissarischen Schulleitung Maßnahmen, die durch den Digitalpakt gefördert werden könnten, besprochen (z. B. WLAN im Schulgebäude und den Klassenräumen, digitale Anzeigegeräte –Beamer-). Hier besteht jedoch noch Klärungsbedarf und wird die Abteilung 11-1 die Klärung koordinieren.
Finanzielle Auswirkungen:
s. Sachverhalt
Beschlussvorschlag:
Der Bauausschuss empfiehlt dem Finanzausschuss bei der Aufstellung des Haushalts 2020 die in der Anlage aufgeführten Positionen/Beträge mit den in dieser Sitzung besprochenen Änderungen zu berücksichtigen.
Anlage/n:
Haushaltsanmeldungen 21-2 und 21-3
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Haushaltsanmeldungen 21-2 u. 3 (4254 KB) |