Amt Bornhöved
 

Vorlage - VO/2019/269/01Amt  

Betreff: Informationsvortrag des Beratungsunternehmens Schüllermann und Partner AG zum Thema "Einführung des § 2b UStG (Umsatzsteuergesetz) und seine Folgen für Kommunen und deren gesetzlichen Vertreter"
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Verfasser:Maren Lemberger
Federführend:20 Finanzen Bearbeiter/-in: Lemberger, Maren
Beratungsfolge:
Amtsausschuss des Amtes Bornhöved Information
10.09.2019 
Sitzung des Amtsausschusses des Amtes Bornhöved zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

 

Durch das Steueränderungsgesetz 2015 vom 02.11.2015 wurde die bisherige Regelung zur Unternehmereigenschaft von juristischen Personen des öffentlichen Rechts (jPöR) in § 2 Abs.3 UStG aufgehoben und durch die Neuregelung gem. § 2b UStG ersetzt.

Die Neuregelung hat den rechtlichen Stand von jPöR im Umsatzsteuerrecht grundlegend geändert. Waren die jPöR  nach altem Recht grundsätzlich nicht Umsatzsteurpflichtig sind diese nun nach neuer Gesetzgebung grundsätzlich Umsatzsteuerpflichtig. Das alte Recht hat den jPöR die Möglichkeit geschaffen trotz Ihrer Rechtsnatur für einige Bereiche die Unternehmereigenschaft anzunehmen, das neue Recht hat in dem § 2b UStG geregelt in welchen Tätigkeitsbereichen die Unternehmereigenschaft wegfällt (z.B. bei originär hoheitlichem Handeln gegen Gebühr)

Da gem. § 34 Abs.1 Abgabenordnung (AO) die gesetzlichen Vertreter von juristischen Personen deren steuerlichen Pflichten zu erfüllen haben, tragen diese gem. §§ 69 ff AO auch die Haftung. Daher ist es, insbesonderer die Bürgermeister und Bürgermeisterinnen als gesetzliche Vertreter und Vertreterinnen der Gemeinden wichtig, einen Überblick über die geänderte Rechtslage und den daraus resultierenden Rechten und Pflichten einer Kommune zu bekommen. Denn Ehrenamt und Unwissenheit schützen vor Strafe nicht!

Um eine sichere Einführung des neuen Rechts bis zum Stichtag 01.01.2021 in der Amtsverwaltung gewährleisten zu können, wurden bereits Seminare durch die Mitarbeiter/innen besucht und auf deren Grundlage mit den ersten Arbeiten begonnen. Die besuchten Seminare wurden durch die Firma Schüllermann und Partner AG gehalten, welche uns nun bei der weiteren Umstellung als beratendes Unternehmen auch zur Seite stehen und, unter diesem Tagesordnungspunkt, auch die Mitglieder des Amtsausschusses informieren wird.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

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Beschlussvorschlag:

 

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Anlage/n:

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Vortrag UStG 2b (379 KB)