Vorlage - VO/2019/250/10GV
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Sachverhalt:
Der Bauausschuss hat am 20.06.2019 beschlossen, die Umgestaltung des Spielplatzes im Bereich Königsberger Straße in zwei Bauabschnitten durchzuführen. Der erste Bauabschnitt hat einen Abbruch der Asphaltfläche und Herstellung eines eingezäunten Spielplatzes für den Kindergarten mit einer Hütte für die Unterbringung von Spielgeräten, einer Schaukel sowie einer großen Sandkiste mit einer entsprechenden Beschattung zum Inhalt.
Darüber hinaus soll eine Hütte für die Unterbringung von Gartengeräten aufgestellt werden. Im Zuge des 1. Bauabschnitts wurde auch bereits der Rückbau eines Teilstücks des Erdwalles durchgeführt.
Der 2. Bauabschnitt hat die Umzäunung des Gummiplatzes mit einem 5 m hohen Zaun einschl. der notwendigen Eingangstore zum Inhalt. Für diese Maßnahme ist ein Bauantrag erforderlich und eine Statik zu erstellen. Die Zaunanlage sowie deren bauliche Ausführung ist mit der Schulleitung abzustimmen und entsprechend auszuschreiben.
Die Kosten die Maßnahmen des 2. Bauabschnitts werden sich auf ca. 35.000€ belaufen. Die Umsetzung ist für die Herbstferien geplant.
Eine Öffnung des Zaunes für die Nutzung des Gummiplatzes außerhalb der Schulzeiten ist ebenfalls noch mit der Schulleitung abzustimmen.
Dies gilt auch für die Bäume, die entfernt werden sollen, da diese mit ihrem Wurzelwerk den Gummiplatz beschädigen können.
Foto 1: Blick auf die Fläche Bauabschnitt 1
Foto 2: Blick auf die bestehende Ballfanganlage, die umgesetzt werden soll.
Foto 3: Blick auf den Baum, der entfernt werden soll
Finanzielle Auswirkungen:
Für die Gestaltung der Spielaußenfläche des Kindergartens wurden Finanzmittel in Höhe von 50.000 Euro unter dem Produktsachkonto 365090.0901032 zur Verfügung gestellt. Für die Umgestaltung des Schulhofes stehen ebenfalls 50.000 Euro unter dem Produktsachkonto 218200.0901022 zur Verfügung.
Beschlussvorschlag:
Der Bauausschuss beschließt die Einzäunung des Gummiplatzes auf dem Schulhofgelände und die damit im Zusammenhang stehenden Maßnahmen durchzuführen.
Anlage/n:
Lageplan siehe Beschlussvorlage VO/2019/237/10GV
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