Amt Bornhöved
 

Vorlage - VO/2019/244/09SV  

Betreff: Jahresabschluss 2016
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Verfasser:Thomas Kech
Federführend:20 Finanzen Bearbeiter/-in: Kech, Thomas
Beratungsfolge:
Finanzausschuss des Schulverbandes Sventana Bornhöved Vorberatung
05.11.2019 
Sitzung des Finanzausschusses des Schulverbandes Sventana Bornhöved geändert beschlossen   
Schulverbandsversammlung des Schulverbandes Sventana Bornhöved Entscheidung
10.12.2019 
Sitzung der Schulverbandsversammlung des Schulverbandes Sventana Bornhöved ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Anlage/n

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Sachverhalt:

Nach § 14 Abs. 1 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (GkZ) finden die Vorschriften des Gemeinderechts für die Haushaltsführung eines Zweckverbandes (= Schulverband Sventana Bornhöved) entsprechende Anwendung. Pflichtiger Bestandteil der Haushaltsführung ist gemäß $ 95 m Abs. 1 der Gemeindeordnung (GO) die Aufstellung eines Jahresabschlusses. Der Jahresabschluss besteht nach § 95 m Abs. 1 GO aus der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung, den Teilrechnungen, der Bilanz und dem Anhang. Weiter ist dem Jahresabschluss ein Lagebericht beizufügen. Die genannten Bestandteile des Jahresabschlusses bzw. der Anlage sind dieser Vorlage als Anlage beigefügt.

 

Nach § 95 n Abs. 5 ist beim Schulverband für die Prüfung des Jahresabschlusses ein Ausschuss zuständig und beschließt anschließend die Schulverbandsversammlung über den Abschluss (§ 95 n Abs. 3 GO). Gemäß § 7 der Schulverbandssatzung ist der Finanzausschuss für die Prüfung des Jahresabschlusses zuständig. Dabei kann der Prüfungsausschuss den Umfang seiner Prüfung selbst bestimmen, beschränken und auf die Vorlage einzelner Prüfungsunterlagen verzichten. Im Rahmen der Abschlussprüfung ist vorgesehen auch eine Prüfung der Kassenbelege vorzunehmen. Ein Termin dafür steht allerdings derzeit noch nicht fest.

 

Wegen der vorstehenden Rechtslage wird nunmehr der Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2016 zur Prüfung und Beschlussfassung vorgelegt.  Im Rahmen der Beschlussfassung ist auch über die Verwendung/Behandlung des Jahresergebnisses zu beschließen.

 

Der Schulverband Sventana Bornhöved schließt das Haushaltsjahr 2016 statt eines geplanten Fehlbetrages von 157.100 EUR mit einem Fehlbetrag von 218.068,18 EUR ab.

Gemäß § 26 Abs. 3 GemHVO-Doppik sollen Jahresfehlbeträge durch Umbuchung aus Mitteln der Ergebnisrücklage ausgeglichen werden. Soweit ein Ausgleich des Fehlbetrages aus der Ergebnisrücklage nicht möglich ist, wird der Jahresfehlbetrag vorgetragen. Ein vorgetragener Jahresfehlbetrag kann nach fünf Jahren zu Lasten der Allgemeinen Rücklage ausgeglichen werden (§ 26 Abs. 4 GemHVO-Doppik).

 

Die Ergebnisrücklage beträgt nach der Zuführung des Überschusses des Vorjahres zum 01.01.2016 insgesamt 67.560,38 EUR und reicht somit nicht aus den entstandenen Jahresfehlbetrag in voller Höhe auszugleichen. Aus diesem Grund wird vorgeschlagen die Ergebnisrücklage vollständig zum Ausgleich des Fehlbetrages zu verwenden und den nicht ausgleichbaren Fehlbetrag auf das Folgejahr vorzutragen.

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Minderung der Ergebnisrücklage auf 0,00 EUR und vortrag eines Fehlbetrages in Höhe von 150.507,80 EUR.

 

 

 

 

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Beschlussvorschlag:

a)      Die Schulverbandsversammlung beschließt, den durch den Finanzausschuss geprüften Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2016 in der vorliegenden Form. Etwaige Feststellungen (Beanstandungen) im Zuge der Belegprüfung sind ggf. im laufenden Haushaltsjahr zu bereinigen.

b)      Die Schulverbandsversammlung beschließt weiter, zum Ausgleich des entstandenen Jahresfehlbetrages die Mittel der Ergebnisrücklage in voller Höhe zu verwenden und den verbleibenden Jahresfehlbetrag vorzutragen.

 

 

 

 

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Anlage/n:

Jahresabschluss 2016

 

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Jahresabschluss 2016 (5356 KB)      
Anlage 2 2 Anhang + Lagebericht 2016 (4295 KB)