Vorlage - VO/2019/220/02GV
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Sachverhalt:
Aufgrund der Kommunalwahlen im Jahre 2018 und den damit verbundenen Veränderungen (Neuwahl eines Bürgermeisters/einer Bürgermeisterin Ende Juni 2018) wurden für die Zeit vom Oktober 2018 bis Dezember 2018 (insgesamt 3 Monate) sämtliche Dienstreisen und Dienstfahrten, welche der Bürgermeister der Gemeinde Bornhöved durchgeführt hat, aufgezeichnet.
In diesem Zeitraum sind insgesamt 1.092 km gefahren worden, die wie folgt zu berechnen sind:
1.092 km x 0,30 EUR 327,60 EUR
327,60 EUR : 3 Monate 109,20 EUR gerundet 109,00 EUR
Seit der konstituierenden Sitzung am 21.06.2018 hat der Bürgermeister der Gemeinde Bornhöved keine Reisekostenpauschale erhalten. Somit sind folgende Berechnungen zu tätigen:
(10 Tage x 109,00 EUR : 30 Tage) 36,33 EUR
01.07.2018 – 31.05.2019
(11 Monate x 109,00 EUR) 1.199,00 EUR 1.235,33 EUR
Der monatliche Betrag für die Reisekostenpauschale wird rückwirkend ab dem 21.06.2018 auf 109,00 EUR festgesetzt.
Für den Zeitraum vom 21.06.2018 bis 31.05.2019 ist an den Bürgermeister ein Gesamtbetrag in Höhe von 1.235,33 EUR nachzuzahlen.
Finanzielle Auswirkungen:
Aufgrund der Festsetzung der monatlichen Reisekostenpauschale ergeben sich (Mehr-) Ausgaben in Höhe von 1.308,00 EUR jährlich. Der angemeldete Haushaltsansatz für das Jahr 2019 sollte ausreichend sein.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt, aufgrund der geführten Aufzeichnungen, die Reisekostenpauschale für die Bürgermeisterin / den Bürgermeister rückwirkend ab dem 21.06.2018 auf monatlich 109,00 EUR festzusetzen.
Anlage/n: