Vorlage - VO/2018/214/02GV-1
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Sachverhalt:
In ihrer Sitzung am 27.09.2018 hat die Gemeindevertretung folgenden Beschluss gefasst:
- Die Gemeinde Bornhöved beschließt, die Satzung der Gemeinde Bornhöved über einen Seniorenbeirat vom 12.02.2015 mit Wirkung zum 10.04.2018 aufzuheben.
- Die zwei Seniorenbeauftragten nehmen ihre Rechte und Pflichten für ihre ehrenamtliche Tätigkeit gem. § 19 – 25 Gemeindeordnung (GO) wahr.
- Zum Zeitpunkt einer turnusmäßigen Neuwahl (Oktober 2019) wird eine neue, überarbeitete Satzung über einen Seniorenbeirat in Kraft gesetzt und eine Neuwahl durchgeführt.
- Die Beratung über die Änderung der Entschädigungssatzung rückwirkend zum 10.04.2018, um eine Entschädigung für Ehrenamtliche Bürger/innen vorzusehen, wird begrüßt und zur Entscheidung in den Finanz-/Koordinierungsausschuss verwiesen.
Die beiden Seniorenbeauftragten haben signalisiert, dass ihre „Dienstzeit“ demnach zum Ende des Jahres 2019 beendet ist.
Allerdings wären sie bereit, ihre Tätigkeit in der bestehenden Form weiter zu führen, wenn sie sich nicht für mehrere Jahre binden müssten.
Durch die Gemeindevertretung ist herauszuarbeiten, in welcher Form die Seniorenarbeit in der Gemeinde fortgeführt werden soll und ob mögliche Seniorenbeauftragte oder Seniorenbeiräte für diese Tätigkeit zur Verfügung stehen und in die Verantwortung treten wollen.
Bevor die angefügte, überarbeitete Satzung der Gemeinde Bornhöved beschlossen wird, sollte gflls. vorerst auf unbürokratischem Wege (persönliche Ansprache, Veröffentlichung im Blickpunkt, u.ä.) nach interessierten Bürger/innen gesucht werden.
Finanzielle Auswirkungen:
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt, die Seniorenarbeit in der bestehenden Form fortzuführen und die Seniorenbeauftragten…………………………………für 1 Jahr ab 01.10.2019 zu bestimmen.
Anlage/n:
Satzungsentwurf
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | 2018 1.Nachtrag zur Satzung des Seniorenbeirates (82 KB) |
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