Amt Bornhöved
 

Vorlage - VO/2019/202/01Amt  

Betreff: Übernahme von Auszubildenden in ein befristetes Beschäftigungsverhältnis
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Verfasser:Petra Willhöft
Federführend:10 Hauptverwaltung Bearbeiter/-in: Willhöft, Petra
Beratungsfolge:
Personalausschuss des Amtes Bornhöved Entscheidung
11.06.2019 
Sitzung des Personalausschusses des Amtes Bornhöved geändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

Das Amt Bornhöved stellt regelmäßig Ausbildungsplätze für den Beruf der/des Verwaltungsfachangestellten zur Verfügung. Eine Übernahme in ein späteres Beschäftigungsverhältnis kann den Auszubildenden dabei nicht garantiert werden; dieses wird momentan u.a. von einer bei Ausbildungsende passenden freien Stelle abhängig gemacht.

 

Heutzutage wird es allerdings immer schwieriger, adäquates Personal zu finden. Aufgrund des bestehenden Fachkräftemangels, auch in der Verwaltung, wird sich dieses in naher Zukunft kaum ändern. Um so unbefriedigender ist es, wenn hier gut ausgebildetes Personal zu anderen Verwaltungen abwandert, weil man ihnen für die Zeit nach ihrer Ausbildung keine Perspektiven aufzeigen kann.

 

Am Rande der Beratung über die Einstellung einer/eines Auszubildenden, hatte sich auch der Amtsausschuss in seiner März-Sitzung zum Thema „Fachkräftemangel“ schon beraten und das Leitungsteam aufgefordert, zu überlegen, ob eine jährliche Einstellung (möglichst ab dem Jahr 2019) denkbar wäre.

 

Die Angelegenheit wurde im Leitungsteam besprochen. Letztendlich soll es jedoch beim bisherigen Einstellungsrhythmus verbleiben. Grund ist die bis heute gute Ausbildungsqualität, die hier in der Verwaltung geboten werden kann. Sollte sich die Anzahl der Auszubildenden erhöhen, wird dieser Standard nicht gehalten werden können, da Auszubildende das vorhandene Personal zeitlich stark binden, diese jedoch auch ihre eigentliche Arbeit leisten müssen.

 

Allerdings ist daraus die Idee entstanden, den Auszubildenden künftig eine an die Ausbildung anschließende befristete Beschäftigung über sechs Monate anzubieten. Welcher Standard dabei festgelegt werden sollte, bspw. ob man die Übernahme einer Zeugnisnote festmacht, wäre in der Verwaltung noch zu diskutieren.

 

Positiv an solch einem Modell wäre, dass das Amt den Auszubildenden einerseits die Möglichkeit gibt, sich erst nach der Ausbildung (und damit auch nach dem Prüfungsstress) einen Arbeitsplatz suchen zu müssen. Andererseits aber profitiert auch die Verwaltung davon, indem sie auch noch Monate nach Ausbildungsende und einer später erst frei werdenden und unbefristet zu besetzenden Stelle, auf eben diese/n ehemals eigenen Auszubildende/n kurzfristig zurückgreifen könnte.

 

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Die Höhe des Gehaltes richtet sich nach der Aufgabenübertragung und daraus resultierenden Eingruppierung.

 

 

 

 

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Beschlussvorschlag:

Der Personalausschuss befürwortet die grundsätzliche Übernahme von eigenen Auszubildenden in ein auf sechs Monate befristetes Beschäftigungsverhältnis.

 

 

 

 

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Anlage/n:

 

 

 

 

 

Stammbaum:
VO/2019/202/01Amt   Übernahme von Auszubildenden in ein befristetes Beschäftigungsverhältnis   10 Hauptverwaltung   Vorlage
VO/2019/202/01Amt-1   Übernahme von Auszubildenden in ein befristetes Beschäftigungsverhältnis   10 Hauptverwaltung   Vorlage