Vorlage - VO/2019/118/08GV-1
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Sachverhalt:
Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 05.09.2018 beschlossen, einen Bebauungsplan Nr. 7 für das Gebiet "südlich der Kreisstraße K 52, Kiesstraße 1, Teilfläche des Flurstücks 20/4, Flur 5, Gemarkung Tensfeld (Betrieb JTB-Nutzfahrzeuge T. Bendler)" aufzustellen. Mit dieser Planung wird das Ziel verfolgt, die bestehenden Nutzungen auf dem Grundstück durch planerische Festsetzungen in einem Bebauungsplan zu sichern und betriebsbedingte Erweiterungen zu ermöglichen.
Der Aufstellungsbeschluss der Gemeindevertretung wurde am 06.12.2018 im Blickpunkt bekanntgemacht. In der Bekanntmachung wurde auch darauf hingewiesen, dass sich die Öffentlichkeit am 17.12.2018 im Rahmen einer Informationsveranstaltung über die Ziele und Auswirkungen der Planung informieren kann. Darüber hinaus wurden die Nachbargemeinden und die Träger öffentlicher Belange über die Planungsabsichten der Gemeinde unterrichtet und zur Stellungnahme aufgefordert.
Über die Berücksichtigung der im eingegangenen Stellungnahme in dem vorangegangenen Vefahren hat sich die Gemeindevertretung am 17.04.2019 befasst. Die Unterlagen wurden nach der Sitzung noch einmal aktualisiert und sind dieser Beschlussvorlage als Anlage beigefügt.
Das Plangebiet wurde um eine südlich an das Betriebsgelände angrenzende landwirtschaftliche Fläche erweitert, um diese als Ausgleichsfläche umzunutzen.
Zur weiteren Begründung der Beschlussvorlage wird auf die beigefügten Unterlagen verwiesen.
In dem nun folgenden Verfahrensschritt wird über über die Berücksichtigung der eingegangenen Stellungnahmen entschieden und ein Entwurfs- und Auslegungsbeschluss gefasst. Der Entwurf des Bebauungsplanes wird dann für die Dauer eines Monats in der Amtsverwaltung ausgelegt und in das Internet eingestellt.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten für die Bauleitplanung entstehen der Gemeinde nicht. Mit dem Antragsteller der Planung wurde im Vorwege eine Vereinbarung zur Übernahme der Kosten geschlossen.
Beschlussvorschlag:
1. Die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen der Öffentlichkeit sowie der Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung mit dem in dem vorliegenden Abwägungsprotokoll genannten Ergebnis geprüft. Diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, sind von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
2. Das Plangebiet wird um die südlich an das Betriebsgelände angrenzende Fläche erweitert:
1. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 7 der Gemeinde Tensfeld für das Gebiet "Südlich der Kreisstraße K 52, Kiesstraße 1, Teilflächen der Flurstücke 20/4 und 20/1 der Flur 5, Gemarkung Tensfeld und die Begründung werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt (ggf. mit folgenden Änderungen gebilligt:).
2. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen
Anlage/n:
Abwägungstabelle (Anlage Stellungnahme Kreis Segeberg – siehe F-Plan-Änderung)
Planzeichnung
Text (Teil B)
Begründung
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