Vorlage - VO/2019/173/10GV
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Sachverhalt:
In der Gemeinde befindet sich die 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 in der Aufstellung, die eine kleine Freifläche an der Ecke Danziger Straße/Gablonzer Straße betrifft. Dort soll ein Mehrfamilienhaus gebaut werden.
Im Verfahren hat die Eigentümerin des Grundstücks nördlich des Plangebietes einen Antrag gestellt, die Flurstücke 150, 151 und 152, jeweils der Flur 1 der Gemarkung Trappenkamp in die Bauleitplanung einzubeziehen. Die Eigentümerin plant auf dem Grundstück die Errichtung von Mehrfamilienhäusern. Durch rechtsverbindliche Festsetzungen in einem Bebauungsplan soll dieses Vorhaben abgesichert werden.
Im Vorwege hat sich die Grundstückseigentümerin zur Übernahme der Kosten in einer entsprechenden Vereinbarung verpflichtet. Diese Vereinbarung steht aber unter dem Vorbehalt, dass die Gemeindevertretung einer Erweiterung des Plangebietes durch Änderung des Aufstellungsbeschlusses auch zustimmt.
Finanzielle Auswirkungen:
Die Antragstellerin hat sich vertraglich zur Übernahme der Kosten für die Bauleitplanung verpflichtet.
Beschlussvorschlag:
Der Beschluss der Gemeindevertretung vom 27.09.2018 zur Aufstellung der 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 für das Gebiet „nördlich der Danziger Straße, westlich der Gablonzer Straße und südlich Grundstück Gablonzer Straße 10 a-b“ wird hinsichtlich des Geltungsbereichs der Bauleitplanung geändert. In das Plangebiet wird die in dem nachfolgenden Lageplan farblich blau umrandete Fläche westlich des Grundstücks Gablonzer Straße 10 a-b (Flurstücke 150, 151 und 152, jeweils der Flur 1 der Gemarkung Trappenkamp) einbezogen.
Lageplan:
Anlage/n:
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