Vorlage - VO/2019/116/10GV
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Sachverhalt:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Trappenkamp hat am 27.09.2018 beschlossen, die 14. Änderung des Bebauungsplanes Nr 14 für das Gebiet "Nördlich Erfurter Straße, östlich Gablonzer Straße, Teilfläche des Grundstücks Wohnanlage für betreutes Wohnen Gablonzer Straße 11 a-d und Grundstück Erfurter Straße 9"aufzustellen. Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13 a Baugesetzbuch (BauGB) als Bebauungsplan der Innenentwicklung aufgestellt.
Der Aufstellungsbeschluss der Gemeindevertretung wurde am 22.11.2018 im Blickpunkt bekanntgemacht. In der Bekanntmachung wurde auch darauf hingewiesen, dass sich die Öffentlichkeit am 06.12.2018 im Rahmen einer Informationsveranstaltung über die Ziele und Auswirkungen der Planung informieren kann. Darüber hinaus wurden die Nachbargemeinden und die Träger öffentlicher Belange über die Planungsabsichten der Gemeinde unterrichtet und zur Stellungnahme aufgefordert.
Die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung eingegangenen Stellungnahmen bitte ich dem anliegenden Abwägungsprotokoll zu entnehmen.
In dem nun folgenden Verfahrensschritt wird über die weitere Berücksichtigung der Stellungnahmen entschieden und ein Entwurfs- und Auslegungsbeschluss gefasst. Der Entwurf des Bebauungsplanes wird dann für die Dauer eines Monats in der Amtsverwaltung ausgelegt und in das Internet eingestellt.
Gegenüber dem Aufstellungsbeschluss hat sich der Geltungsbereich der Planung geringfügig geändert:
Aufgrund der Änderung der Hauptsatzung ist für die verfahrensleitenden Beschlüsse der Bauausschuss zuständig.
Finanzielle Auswirkungen:
Die Bauleitplanung wird auf Antrag des Landesvereins durchgeführt. Der Antragsteller hat gegenüber der Gemeinde bereits die Übernahme der Kosten zugesagt.
Beschlussvorschlag:
1. Die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen der Öffentlichkeit) und der Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung mit dem in dem vorliegenden Abwägungsprotokoll genannten Ergebnis geprüft. Diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, sind von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
2. Der Entwurf der 14. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 14 für das Gebiet "Nördlich Erfurter Straße, östlich Gablonzer Straße, Teilfläche des Grundstücks Wohnanlage für betreutes Wohnen Gablonzer Straße 11 a-d und Grundstück Erfurter Straße 9"und die Begründung werden in den vorliegenden Fassungen mit dem geänderten Plangeltungsbereich gebilligt (ggf. mit folgenden Änderungen gebilligt:).
3. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen
Anlage/n:
Abwägungstabelle
Planzeichnung / Text
Begründung