Vorlage - VO/2019/113/10GV
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Sachverhalt:
Mit anliegendem Antrag vom 25.02.2019 zeigen die Sportschützen e.V. den Sanierungsbedarf ihrer Heizungsanlage an.
Zu diesem Zweck werden ebenfalls Förderanträge nach den Richtlinien zur finanziellen Förderung des Baues und der Verbesserung von Sportstätten beim Kreis und Land gestellt.
Die Sportstätte „Schützenheim“ steht im Eigentum des Vereins.
Im Rahmen der Gleichbehandlung der Vereine, die größtenteils die gemeindlichen Sportstätten unentgeltlich nutzen, ist die Bezuschussung der vorgetragenen Energiesparmaßnahme durchaus vertretbar.
Die Förderung von Sportgeräten orientiert sich an einem 30 %igen Gemeindeanteil – eine Anlehnung an diese Handhabung ist möglich.
Finanzielle Auswirkungen:
Gesamtmaßnahme 4.416,72 €
30 % 1.325,02 €
Beschlussvorschlag:
Die Gemeinde Trappenkamp beschließt die Förderung der genannten Maßnahme mit einem 30 %igen Anteil, max. 1.325,02 €.
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | 2019-02-25 Antrag Heizungsanlage (3079 KB) | ||||
2 | 2019-03-22 Angebot Heizung (598 KB) |