Amt Bornhöved
 

Vorlage - VO/2019/111/07GV  

Betreff: Jahresabschluss 2016
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Verfasser:Kim-Eric BorchardtAktenzeichen:20-1 / (07) 913.69_JA16
Federführend:20-1.1 Finanzen Bearbeiter/-in: Borchardt, Kim-Eric
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung der Gemeinde Tarbek Entscheidung
03.04.2019 
Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Tarbek ungeändert beschlossen   
Finanzausschuss der Gemeinde Tarbek Vorberatung
03.04.2019 
Sitzung des Finanzausschusses der Gemeinde Tarbek (offen)   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Anlage/n

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Sachverhalt:

Die Gemeinde Tarbek hat in Ihrer Gemeindevertretersitzung am 15.12.2009 beschlossen, die Haushaltsführung entsprechend dem für Schleswig-Holstein vorgesehenen Wahlrecht zum 01.01.2011 auf die doppelte Buchführung (Doppik) umzustellen.

 

Pflichtiger Bestandteil der Haushaltsführung nach den Grundsätzen der Doppik ist gem. § 95 m Abs. 1 Gemeindeordnung (GO) die Aufstellung eines Jahresabschlusses. Der Jahresabschluss besteht nach den Vorgaben des § 95 m Abs. 1 Satz 3 GO aus der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung, den Teilrechnungen, der Bilanz und dem Anhang. Nach § 95 m Abs. 1 Satz 4 GO ist dem Jahresabschluss ein Lagebericht beizufügen.

 

Gem. § 95 n Abs. 5 GO ist für die Prüfung des Jahresabschlusses ein Ausschuss zuständig. Die Beschlussfassung erfolgt gem. § 95 n Abs. 3 Satz 1 GO durch die Gemeindevertretung. Gem. § 3 Abs. 1 Buchst. b) der Hauptsatzung der Gemeinde Tarbek ist der Finanzausschuss für die Prüfung der Jahresrechnung zuständig. Dabei kann der Prüfungsausschuss den Umfang seiner Prüfung selbst bestimmen, beschränken und auf die Vorlage einzelner Prüfungsunterlagen verzichten. 

 

Aufgrund der dargestellten Regelungen der GO erfolgt nunmehr die Vorlage des Jahres-abschlusses für das Haushaltsjahr 2016 zur Prüfung und zur Beschlussfassung.

 

Des Weiteren obliegt es der Gemeindevertretung gem. § 95 n Abs. 3 Satz 2 GO, über die Verwendung des Jahresüberschusses / des Jahresfehlbetrages zu beschließen.

 

Die Gemeinde Tarbek schließt das Haushaltsjahr 2016 mit einem Jahresfehlbetrag in Höhe von 5.596,12 EUR ab. Hierdurch konnte der planerische Fehlbetrag von 29.300,00 EUR um 23.703,88 EUR verbessert werden. Der Haushaltsausgleich wurde dennoch nicht erreicht.

 

Gem. der Vorgabe des § 26 Abs. 3 GemHVO-Doppik sollen erwirtschaftete Jahres-fehlbeträge durch Umbuchung aus Mitteln der Ergebnisrücklage ausgeglichen werden. Die Ergebnisrücklage saldiert zum Abschlussstichtag mit 36.358,49 EUR und reicht somit für den Ausgleich aus.

Ein atypischer Ausnahmefall, welcher eine Abweichung von der Regelung des Abs. 3 rechtfertigen würde, ist vorliegend nicht erkennbar.

 

Verwaltungsseitig wird daher zwingend der Ausgleich des Jahresfehlbetrages durch Umbuchung aus Mitteln der Ergebnisrücklage empfohlen.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Reduzierung der Ergebnisrücklage um 5.596,12 EUR auf 30.762,37 EUR.

 

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Beschlussvorschlag:

a) Die Gemeindevertretung beschließt den Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2016 in der vorliegenden Form. Etwaige Feststellungen/Beanstandungen im Rahmen einer Belegprüfung sind im laufenden Haushaltsjahr zu bereinigen.

 

b) Die Gemeindevertretung beschließt den Ausgleich des erwirtschafteten Jahres-fehlbetrages 2016 durch Umbuchung aus Mitteln der Ergebnisrücklage.

 

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Anlage/n:

Jahresabschluss zum 31.12.2016 der Gemeinde Tarbek

Lagebericht zum 31.12.2016 der Gemeinde Tarbek

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Bilanz (2427 KB)      
Anlage 2 2 Ergebnisrechnung (282 KB)      
Anlage 3 3 Teilergebnisrechnung (2987 KB)      
Anlage 4 4 Finanzrechnung (379 KB)      
Anlage 5 5 Teilfinanzrechnung (5013 KB)      
Anlage 6 6 Anhang (4848 KB)      
Anlage 7 7 Anlagespiegel (1000 KB)      
Anlage 8 8 Anlage_2-5 (849 KB)      
Anlage 9 9 Lagebericht (3499 KB)