Amt Bornhöved
 

Vorlage - VO/2019/083/08GV  

Betreff: Jahresabschluss 2016
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Verfasser:Kim-Eric BorchardtAktenzeichen:20-1 / (08) 913.69_JA16
Federführend:20-1.1 Finanzen Bearbeiter/-in: Borchardt, Kim-Eric
Beratungsfolge:
Finanzausschuss der Gemeinde Tensfeld Vorberatung
08.04.2019 
Sitzung des Finanzausschusses der Gemeinde Tensfeld ungeändert beschlossen   
Gemeindevertretung der Gemeinde Tensfeld Entscheidung
17.04.2019 
Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Tensfeld ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Anlage/n

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Sachverhalt:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Tensfeld hat in Ihrer Sitzung am 14.12.2009 beschlossen, die Haushaltsführung entsprechend dem für Schleswig-Holstein vorgesehenen Wahlrecht zum 01.01.2011 auf die doppelte Buchführung (Doppik) umzustellen.

 

Pflichtiger Bestandteil der Haushaltsführung nach den Grundsätzen der Doppik ist gem. § 95 m Abs. 1 Gemeindeordnung (GO) die Aufstellung eines Jahresabschlusses. Der Jahresabschluss besteht nach den Vorgaben des § 95 m Abs. 1 Satz 3 GO aus der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung, den Teilrechnungen, der Bilanz und dem Anhang. Nach § 95 m Abs. 1 Satz 4 GO ist dem Jahresabschluss ein Lagebericht beigefügt.

 

Gem. § 95 n Abs. 5 GO ist für die Prüfung des Jahresabschlusses ein Ausschuss zuständig. Die Beschlussfassung erfolgt gem. § 95 n Abs. 3 Satz 1 GO durch die Gemeindevertretung. Gem. § 3 Abs. 1 Buchstabe a) der Hauptsatzung der Gemeinde Tensfeld ist der Finanzausschuss für die Prüfung der Jahresrechnung zuständig. Dabei kann dieser den Umfang seiner Prüfung selbst bestimmen, beschränken und auf die Vorlage einzelner Prüfungsunterlagen verzichten.

 

Aufgrund der dargestellten Regelungen der GO erfolgt nunmehr die Vorlage des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2016 zur Prüfung und Beschlussfassung.

 

Des Weiteren obliegt es der Gemeindevertretung gem. § 95 n Abs. 3 Satz 2 GO, über die Verwendung des Jahresüberschusses bzw. des Jahresfehlbetrages zu beschließen.

 

Die Gemeinde Tensfeld schließt das Haushaltsjahr 2016 mit einem Jahresfehlbetrag in Höhe von 22.055,03 EUR, damit verbesserte sich der ursprüngliche planerische Fehlbetrag von 269.500,00 EUR um 247.444,97 EUR. Der Haushaltsausgleich wurde nicht erreicht.

 

Gem. § 26 Abs. 3 GemHVO-Doppik sollen erwirtschaftete Jahresfehlbeträge durch Umbuchung aus Mitteln der Ergebnisrücklage ausgeglichen werden. Die Ergebnisrücklage saldiert zum 31.12.2016 mit einem Bestand von 24.520,34 EUR und reicht somit für den Ausgleich des Fehlbetrages aus.

Ein atypischer Ausnahmefall, welcher eine Abweichung von diesem Vorgehen rechtfertigen würde, ist vorliegend nicht ersichtlich.

 

Verwaltungsseitig wird daher zwingend der Ausgleich des erwirtschafteten Jahresfehl-betrages durch Umbuchung aus Mitteln der Ergebnisrücklage empfohlen.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Reduzierung der Ergebnisrücklage um 22.055,03 EUR auf 2.465,31 EUR.

 

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Beschlussvorschlag:

a) Die Gemeindevertretung beschließt den Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2016 in der vorliegenden Form. Etwaige Feststellungen/Beanstandungen im Rahmen einer Belegprüfung sind im laufenden Haushaltsjahr zu bereinigen.

 

b) Die Gemeindevertretung beschließt den Ausgleich des erwirtschafteten Jahresfehlbetrages 2016 durch Umbuchung aus Mitteln der Ergebnisrücklage.

 

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Anlage/n:

Jahresabschluss zum 31.12.2016, Gemeinde Tensfeld

Lagebericht zum 31.12.2016, Gemeinde Tensfeld

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Bilanz (2859 KB)      
Anlage 2 2 Ergebnisrechnung (1871 KB)      
Anlage 3 3 Teilergebnisrechnung (4548 KB)      
Anlage 4 4 Finanzrechnung (548 KB)      
Anlage 5 5 Teilfinanzrechnung (7184 KB)      
Anlage 6 6 Anhang (5290 KB)      
Anlage 7 7 Anlagespiegel (2030 KB)      
Anlage 8 8 Anlage_2-5 (866 KB)      
Anlage 9 9 Lagebericht (4375 KB)