Vorlage - VO/2019/077/05GV
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Sachverhalt:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Schmalensee hat am 25.07.2017 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 5, 1. Änderung für das Gebiet „Südlich Belauer Straße, Haus-Nr. 41, 41 a - 41 f“ aufzustellen. Wesentliches Planungsziel ist die Anpassung von Festsetzungen des Bebauunsplanes an die heutigen Anforderungen einer zeitgemäßen Bebauung.
Den Entwurfs- und Auslegungsbeschluss hat die Gemeindevertretung am 26.09.2018 gefasst. Aufgrund dieses Beschlusses wurde die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange durchgeführt (§ 4 (2) BauGB) und die Entwurfsunterlagen in der Zeit vom 19.11.2018-19.12.2018 öffentlich ausgelegt (§ 3 (2) BauGB) sowie ins Internet gestellt. Die in diesem Verfahrensschritt eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen bitte ich dem beigefügten Abwägungsprotokoll zu entnehmen. Die Gemeindevertretung entscheidet nach einer Abwägung durch Beschluss über die Berücksichtigung der Stellungnahmen.
Abschließend fasst die Gemeindevertretung den Satzungsbeschluss und billigt die Begründung. Die von der Kreisplanung aktualisierten Entwurfsunterlagen sind dieser Beschlussvorlage als Anlage beigefügt. Zur weiteren Begründung wird darauf Bezug genommen.
Finanzielle Auswirkungen:
Die Bauleitplanung wird auf Antrag eines Grundstückseigentümers des Wohngebietes durchgeführt. Dieser hat gegenüber der Gemeinde bereits die Übernahme der Kosten zugesagt
Beschlussvorschlag:
1. Die während der öffentichen Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung mit dem in dem Abwägungsprotokoll aufgeführten Ergebnis geprüft. Diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, sind von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
2. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches sowie nach § 84 der Landesbauordnung beschließt die Gemeindevertretung den Bebauungsplan Nr. 5, 1. Änderung für das Gebiet „Südlich Belauer Straße, Haus-Nr. 41, 41 a - 41 f“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) als Satzung.
3. Die Begründung wird gebilligt.
4. Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Gemeindevertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden der Amtsverwaltung eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der rechtskräftige Bebauungsplan und die zusammenfassende Erklärung ins Internet unter der Adresse www.amt-bornhoeved.de eingestellt ist und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich ist.
Anlage/n:
Abwägungsprotokoll
Planzeichnung (Teil A)
Text (Teil B)
Begründung