Vorlage - VO/2019/075/02GV
|
|
Sachverhalt:
In der letzten Sitzung des Bauausschusses wurde darüber beraten, dass sich die Gemeinde einen Grater für die Unterhaltungsarbeiten an den wassergebundenen Straßen und Wegen beschaffen will.
Grater aus dem Straßenbau sind spezielle Baumaschinen, die für die Herstellung von planebener Flächen (Tragschicht, wassergebundene Wege, oder Planum) verwendet werden.
Für den Bauhof ist ein solches Gerät nicht zu empfehlen, da sich infolge der geringen Einsätze die Wirtschaftlichkeit einer solchen Beschaffung nicht zeigt.
Es wird empfohlen, die Leistungen im Zuge der Straßenunterhaltungsarbeiten mit auszu- schreiben und an den wirtschaftlichsten Anbieter zu vergeben. Die Kosten für diesen Bereich einschl. der wassergebundenen Parkplätze werden auf 3.500 Euro geschätzt.
Die Auftragsvergabe darf der Bürgermeister im Rahmen der Ermächtigung gem. Hauptsatzung ohne Beschluss der Gemeindevertretung erteilen.
Finanzielle Auswirkungen:
Die Finanzmittel für die Weginstandsetzung stehen in ausreichender Höhe zur Verfügung.
Beschlussvorschlag:
-
Anlage/n: