Vorlage - VO/2018/054/08GV-1
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Sachverhalt:
Die Gemeinde Tensfeld plant den Bau eines Radweges entlang der L 68 (Länge ca. 600 m). Für diesen Bau liegt der Gemeinde ein positiver Förderungsbescheid vor.
Um die weitere Vorgehensweise zu besprechen, hat ein gemeinsamer Ortstermin mit dem Landesbetrieb für Straßenbau und Verkehr, der Unteren Forstbehörde, der Bürgermeisterin, Gemeindevertretern und der Amtsverwaltung stattgefunden.
Aufgrund der Tatsache, dass es sich bei dem Bau des Radweges um eine erstmalige Herstellung handelt, sind neben der Planung des Radweges auch weitere Leistungen erforderlich, wie z. B. eine Neuvermessung, die Einholung einer Genehmigung für eine Waldumwandlung (Teilfläche) sowie die naturschutzrechtliche Genehmigung für den Bau des Radweges. Aufgrund der Umfangs der erforderlichen Planungsleistungen ist die Beauftragung eines Ingenieurbüros erforderlich. Zu beauftragen wären die Leistungsphasen 2 - 9 nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieurleistungen (HOAI). Die hierfür entstehenden Kosten werden entsprechend der Honorarzone 3, Mindestsatz einschl. der erforderlichen Vermessungsarbeiten ca. 15.0000 € betragen.
Finanzielle Auswirkungen:
15.000 EUR stehen beim Produktsachkonto 541000.045000 zur Verfügung.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt, mit den Planungsleistungen für den Bau eines Radweges ein Ingenieurbüro zu beauftragen.
Anlage/n:
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