Vorlage - VO/2019/065/09SV
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Sachverhalt:
Mit Beschluss vom 26.04.2018 wurde die Amtsverwaltung durch die Schulverbandsversammlung beauftragt, die Kosten für die Teil- und Komplettsanierung des Hallenfußbodens zu ermitteln. Die Kosten sollten dann als Grundlage für den Förderantrag dienen.
Die Gesamtbetrachtung des Gebäudes hat ergeben, dass nicht nur der Hallenfußboden, sondern das Dach, Giebelwände, Eingangsbereich und die Beleuchtung sanierungsbedürftig sind. Die Erneuerung der Innentüren sowie Malerarbeiten sind ebenso zu berücksichtigen.
Auf dieser Grundlage wurde eine Kostenschätzung nach DIN 276 für den Förderantrag gefertigt. Die Kostenschätzung schließt mit Gesamtbaukosten inkl. Architekten- bzw. Ingenieurleistungen in Höhe von 229.100 Euro ab. Inzwischen wurde für die Umsetzung der ermittelten Maßnahmen Fördermittel i. H. v. 160.370 Euro bewilligt (Förderquote 70 v.H.).
Die Bereitstellung der Finanzmittel ist für das Jahr 2020 vorgesehen.
Gem. Förderbescheid ist die Maßnahme bis zum 31.12.2022 fertig zu stellen.
Der Verwendungsnachweis ist bis zum 31.12.2023 beim Fördergeber einzureichen.
Mittlerweile bestehen Überlegungen, in diesem Zusammenhang den Eingangsbereich architektonisch zu verändern und einen kleinen Sportgeräteraum anzubauen.
Diese Leistungen sind nicht Bestandteil des Förderbescheides.
Sollte der Schulverband an der Überlegung festhalten, wird empfohlen, die Vorplanung ebenfalls an ein Architekten- bzw. Ingenieurbüro zu vergeben.
Finanzielle Auswirkungen:
Gem. mittelfristigen Finanzplanung ist die Bereitstellung der Finanzmittel i.H.v. 229.100 Euro für das Jahr 2020 vorgesehen.
Beschlussvorschlag:
- Die Schulverbandsversammlung beschließt die Sanierung der Turnhalle gem. Förderantrag in 2020 durchzuführen. Vorbehaltlich der Haushaltsgenehmigung ist mit der Durchführung der Sanierungsmaßnahme ein Architekten- bzw. Ingenieurbüro mit dem wirtschaftlichsten Angebot zu beauftragen.
- Die Schulverbandsversammlung beschließt, die Planungsleistungen für den Umbau des Eingangsbereiches und den Anbau für Sportgeräte in 2020, vorbehaltlich der Haushaltsgenehmigung an ein Architekten- bzw. Ingenieurbüro nach durchgeführtem Preisvergleich zu beauftragen.
Anlage/n: