Amt Bornhöved
 

Vorlage - VO/2019/059/05GV  

Betreff: Jahresabschluss 2016
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Verfasser:Kim-Eric BorchardtAktenzeichen:20-1 / (05) 913.69_JA16
Federführend:20-1.1 Finanzen Bearbeiter/-in: Borchardt, Kim-Eric
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung der Gemeinde Schmalensee Entscheidung
29.05.2019 
Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Schmalensee ungeändert beschlossen   
Finanzausschuss der Gemeinde Schmalensee Vorberatung
17.04.2019 
Sitzung des Finanzausschusses der Gemeinde Schmalensee geändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Anlage/n

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Sachverhalt:

Die Gemeinde Schmalensee hat in Ihrer Gemeindevertretersitzung am 10.12.2009 beschlossen, die Haushaltsführung entsprechend dem für Schleswig-Holstein vorgesehenen Wahlrecht zum 01.01.2011 auf die doppelte Buchführung (Doppik) umzustellen.

 

Pflichtiger Bestandteil der Haushaltsführung nach den Grundsätzen der Doppik ist gem. § 95 m Abs. 1 Gemeindeordnung (GO) die Aufstellung eines Jahresabschlusses. Der Jahresabschluss besteht nach den Vorgaben des § 95 m Abs. 1 Satz 3 GO aus der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung, den Teilrechnungen, der Bilanz und dem Anhang. Nach § 95 m Abs. 1 Satz 4 GO ist dem Jahresabschluss ein Lagebericht beizufügen.

 

Gem. § 95 n Abs. 5 GO ist für die Prüfung des Jahresabschlusses ein Ausschuss zuständig. Die Beschlussfassung erfolgt gem. § 95 n Abs. 3 Satz 1 GO durch die Gemeindevertretung. Gem. § 3 Abs. 1 Buchst. a) der Hauptsatzung der Gemeinde Schmalensee ist der Finanz-ausschuss für die Prüfung der Jahresrechnung zuständig. Dabei kann der Prüfungs-ausschuss den Umfang seiner Prüfung selbst bestimmen, beschränken und auf die Vorlage einzelner Prüfungsunterlagen verzichten. 

 

Aufgrund der dargestellten Regelungen der GO erfolgt nunmehr die Vorlage des Jahres-abschlusses für das Haushaltsjahr 2016 zur Prüfung und zur Beschlussfassung.

 

Des Weiteren obliegt es der Gemeindevertretung gem. § 95 n Abs. 3 Satz 2 GO, über die Verwendung des Jahresüberschusses / des Jahresfehlbetrages zu beschließen.

 

Die Gemeinde Schmalensee schließt das Jahr 2016 erneut mit einem Fehlbetrag ab, in diesem Jahr nunmehr in Höhe von 2.155,59 €. Mit diesem Ergebnis konnte die Gemeinde den planerischen Fehlbetrag des Haushaltsjahres von ursprünglich 108.100 € um 105.944,41 € erheblich verbessern.

 

Nach der Vorgabe des § 26 Abs. 3 GemHVO-Doppik sollen Jahresfehlbeträge durch Umbuchung aus Mitteln der Ergebnisrücklage ausgeglichen werden. Nach der Ergebnisverwendung 2015 saldiert die Ergebnisrücklage auch im Jahresabschluss 2016 mit einem Bestand von 0,00 €, ein Ausgleich des Fehlbetrags ist somit nicht möglich.

 

Der Fehlbetrag ist daher gem. § 26 Abs. 4 Satz 1 GemHVO-Doppik auf das Folgejahr vorzutragen. Der vorgetragene Fehlbetrag erhöht sich somit auf nunmehr 32.239,45 €.

 

Der vorgetragene Fehlbetrag kann lt. § 26 Abs. 4 Satz 2 GemHVO-Doppik erst nach frühestens fünf Jahren zu Lasten der Allgemeinen Rücklage ausgeglichen werden.

 

Somit wird verwaltungsseitig mangels Alternativen der Vortrag des Fehlbetrages auf das Folgejahr empfohlen.

 

 

 

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Erhöhung des vorgetragenen Fehlbetrages um 2.155,59 € auf nunmehr 32.239,45 €.

 

 

 

 

 

 

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Beschlussvorschlag:

a) Die Gemeindevertretung beschließt den durch den Finanzausschuss geprüften Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2016 in der vorliegenden Form. Etwaige Feststellungen/Beanstandungen im Zuge einer Belegprüfung sind im laufenden Haushaltsjahr zu bereinigen.

 

b) Die Gemeindevertretung beschließt den Vortrag des Jahresfehlbetrages auf das Folgejahr.

 

 

 

 

 

 

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Anlage/n:

Jahresabschluss zum 31.12.2016, Gemeinde Schmalensee

Lagebericht zum 31.12.2016, Gemeinde Schmalensee

 

 

 

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Bilanz (2731 KB)      
Anlage 2 2 Ergebnisrechnung (413 KB)      
Anlage 3 3 Teilergebnisrechnung (5308 KB)      
Anlage 4 4 Finanzrechnung (430 KB)      
Anlage 5 5 Teilfinanzrechnung (7016 KB)      
Anlage 6 6 Anhang (5352 KB)      
Anlage 7 7 Anlagespiegel (2137 KB)      
Anlage 8 8 Anlage_2-5 (852 KB)      
Anlage 9 9 Lagebericht (3719 KB)