Amt Bornhöved
 

Vorlage - VO/2019/038/09SV  

Betreff: Beschluss der I. Nachtragshaushaltssatzung mit Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Verfasser:Thomas Kech
Federführend:20-1.1 Finanzen Bearbeiter/-in: Kech, Thomas
Beratungsfolge:
Schulverbandsversammlung des Schulverbandes Sventana Bornhöved Entscheidung
07.03.2019 
Sitzung der Schulverbandsversammlung des Schulverbandes Sventana Bornhöved ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

Bei Beschluss der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2019 durch die Schulverbandsversammlung am 18.12.2018 hat sich die Schulverbandsversammlung dahingehend geäußert, dass das Förderprogramm zur sozialen Teilhabe 2019 genutzt werden soll, um einer (aus den unterschiedlichsten Gründen) schwervermittelbaren Person den Einstieg in den Arbeitsmarkt zu ermöglichen (soziale Komponente) und dadurch die Hausmeister zu entlasten (Erforderlichkeit). Dafür soll im Stellenplan eine weitere (besondere) Stelle geschaffen werden. Die Stelle wird aber nur besetzt, wenn eine hohe Förderung durch die Arbeitsverwaltung erfolgt.

Wie angeführt wurde, soll mit der neuen Stelle eine Unterstützung der Hausmeister erfolgen. Es ist nicht vorgesehen, der neuen Stelle eigene Aufgabenfelder mit selbständiger Arbeitseinteilung zuzuweisen. Die Tätigkeiten sollen vielmehr nach Weisung/Aufforderung durch die Schulhausmeister ausgeführt werden und sind von eher einfacher Art.

 

Mit der I. Nachtragshaushaltssatzung wird der Stellenplan um die genannte Stelle erweitert.

Zusätzliche Aufwendungen und Erträge sind für diese Stelle allerdings aus folgenden Gründen nicht eingeplant:

  1. Eine Stellenbesetzung wird erst möglich werden, wenn die I. Nachtragshaushaltssatzung vom Kreis Segeberg genehmigt bzw. mit einem Sichtvermerk versehen wurde. Dieses wird vor April 2019 voraussichtlich nicht der Fall sein. Es wird im Haushaltsjahr somit nur eine anteilige Stellenbesetzung erfolgen. Dadurch entstehen entsprechend geringere Jahreskosten
  2. Daneben ist ungewiss wann eine geeignete Person, welche die Einstellungsvoraussetzungen erfüllt, gefunden wird.
  3. Weiter wird davon ausgegangen, dass keine hohe Eingruppierung erfolgen kann, weil kein selbständiges Aufgabengebiet zugewiesen wird.
  4. Darüber hinaus soll die Stelle aber auch nur besetzt werden, wenn eine relativ hohe Förderung für diese Stelle erfolgt. Es wird unterstellt, dass zusätzliche Personalkosten 2019 durch außerplanmäßige Fördergelder und Einsparungen an anderen Haushaltspositionen gedeckt werden können (relativ geringer Unterschied zwischen zusätzlichen Einnahmen und Ausgaben).

 

In diesem Zusammenhang ist anzumerken, dass die vorgenommene Eingruppierung in die Entgeltgruppe 3 vorläufig erfolgte, weil noch keine Stellenbewertung vorgenommen wurde. Evtl. wird nach der Stellenbewertung in der Sitzung der Schulverbandsversammlung noch eine Korrektur vorgetragen.

 

Daneben werden Haushaltsmittel für die Sanierung einer Lehrer-WC-Anlage in Höhe von 33.000,00 EUR eingeplant. Mit dieser Maßnahme wurde bereits außerplanmäßig 2018 begonnen.

Weiter sind Landeszuweisungen für die Sanierung der Lehrer-WC-Anlage und der Sanitärräume in der Sporthalle in Höhe von 74 % der geschätzten Baukosten in Aussicht gestellt und beantragt. Deshalb werden die entsprechenden Einnahmepositionen von 19.500 EUR (Lehrer-WC) auf 19.900 EUR und von 60.500 EUR (Sporthalle) auf 61.900 EUR erhöht.

 

Als letzte Änderung wird die Kreditermächtigung neu auf 0 EUR festgesetzt. Nach Tagesabschluss der Amtskasse Bornhöved vom 08.01.2019 verfügte der Schulverband über einen Finanzmittelbestand in Höhe von rd. 487.500 EUR. Mit dieser Liquidität kann der Schulverband auch ohne eine Kreditaufnahme seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommen und den ausgewiesenen Finanzmittelabfluss von 142.900 EUR verkraften.  Eine Kreditaufnahme ist somit nicht erforderlich und ermöglicht ein Kreditverzicht einen genehmigungsfreien Nachtragshaushalt. Dieses hätte eine deutlich zügigere Bearbeitung durch den Kreis Segeberg zur Folge (Sichtvermerk und kein Genehmigungsverfahren).

 

Eine Änderung der Schulverbandsumlage ist trotz der eingeplanten zusätzlichen Investition und des ausgewiesenen relativ hohen Finanzmittelabflusses nicht vorgesehen.

 

Wegen der wenigen, leicht verständlichen Veränderungen wird eine Vorberatung im Finanzausschuss nicht für erforderlich gehalten.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Eckwerte des I. Nachtragshaushalts

 

Position

bisher

EUR

neu

EUR

Änderung

Gesamtbetrag der Erträge

1.604.300

1.604.300

0

Gesamtbetrag der Aufwendungen

1.598.500

1.598.500

0

Jahresüberschuss

5.800

5.800

0

 

Einzahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit

1.496.900

1.496.900

0

Auszahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit

1.448.400

1.448.400

0

 

Einzahlungen Finanzierung/Investitionstätigkeit

323.600

213.700

-109.900

Auszahlungen Finanzierung/Investitionstätigkeit

372.100

405.100

33.000

 

Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen

111.700

0

-111.700

 

Stellen im Stellenplan

15,68

16,68

1

 

 

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Beschlussvorschlag:

Die Schulverbandsversammlung beschließt die als Anlage beigefügte I. Nachtragshaushaltssatzung  mit Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019.

 

 

 

 

 

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Anlage/n:

I. Nachtragshaushaltssatzung mit Nachtragshaushaltsplan 2019

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 I. Nachtragshaushaltsplan 2019 (9546 KB)      
Anlage 2 2 Produkthaushalt 2019 (9843 KB)      
Anlage 3 3 Nachtragssatzung mit Vorbericht (9916 KB)