Amt Bornhöved
 

Vorlage - VO/2019/033/10GV  

Betreff: Vorhabenbezogene 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 19 der Gemeinde Trappenkamp für das "Gelände der Firma Hansa-Heemann, nördlich Neue Straße und westlich Hermannstädter Straße"
hier: Beschluss über den Vorentwurf
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Verfasser:Carmen KechAktenzeichen:21-1/621.41_19_3
Federführend:21-1 Bauen und Planen Bearbeiter/-in: Timm, Matthias
Beratungsfolge:
Bauausschuss der Gemeinde Trappenkamp Entscheidung
31.01.2019 
Sitzung des Bauausschusses der Gemeinde Trappenkamp ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

 

Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 06.12.2018 die Aufstellung der vorhabenbezogenen 3. Änderung  des Bebauungsplanes Nr. 19 der Gemeinde Trappenkamp für das "Gelände Hansa-Heemann nördlich Neue Straße und westlich Hermannstädter Straße" beschlossen.

 

Mit dieser Planung werden folgende Planungsziele verfolgt:

 

Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Genehmigung eines Hochregallagers auf dem Gelände der Firma Hansa-Heemann AG.

 

Mit den Planungsleistungen wurde der Fachdienst Kreisplanung des Kreises Segeberg beauftragt.

 

Unmittelbar vor der Sitzung des Bauausschusses soll die Öffentlichkeit über die Planung informiert werden und Gelegenheit zur Stellungnahme erhalten.

 

Es ist vorgesehen, dass in der Sitzung des Bauausschusses über den Vorentwurf des Planes beraten wird, damit im weiteren Verfahren auch die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchgeführt werden kann.

 

Der Planentwurf ist als Anlage beigefügt.

 

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

 

 

 

 

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Beschlussvorschlag:

 

Der Vorentwurf der vorhabenbezogenen 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 19 für das Gelände" Gelände Hansa-Heemann nördlich Neue Straße und westlich Hermannstädter Straße" und die Begründung dazu werden - ggf. mit folgenden Änderungen - beschlossen.

 

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, sollen unter Vorlage dieser Vorentwurfsunterlagen über die Planung informiert und zur Stellungnahme aufgefordert werden. (§§ 2 Abs. 2 und 4 Abs. 1 BauGB)

 

 

 

 

 

 

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Anlage/n:

 

Planentwurf

Vorentwurf Text

 

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Trappenkamp B19_3 Aend_Entwurf 24 01 2019 (2472 KB)      
Anlage 2 2 2019 Januar VORENTWURF Text B-19.3 Trappenkamp_ (97 KB)