Amt Bornhöved
 

Vorlage - VO/2019/017/10GV  

Betreff: Verteilung der Zentralitätsmittel 2016
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Verfasser:Thomas Kech
Federführend:20-1.1 Finanzen Bearbeiter/-in: Kech, Thomas
Beratungsfolge:
Finanzausschuss der Gemeinde Trappenkamp Vorberatung
28.01.2019 
Sitzung des Finanzausschusses der Gemeinde Trappenkamp geändert beschlossen   
Gemeindevertretung der Gemeinde Trappenkamp Entscheidung
14.02.2019 
Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Trappenkamp ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

Die Gemeinden Bornhöved und Trappenkamp bilden ein gemeinsames Unterzentrum. Über die Aufteilung der Zentralitätsmittel (Schlüsselzuweisungen für ein Unterzentrum) ist eine einvernehmliche Regelung zu treffen.

 

Die Aufteilung der Zuweisungen für ein Unterzentrum erfolgt zur Hälfte über die Einwohnerzahl und zur anderen Hälfte nach dem Saldo (Erträge – Aufwendungen) aus bestimmten Produkten für übergemeindliche Aufgaben. Dabei ist das Ergebnis des Vorvorjahres maßgeblich (für 2016 somit Ergebnis 2014).

 

Sei dem Haushaltsjahr 2013 werden somit die Ergebnisses des doppischen Rechnungswesens zur Ermittlung des jeweiligen Gemeindeanteils herangezogen. Wie auch im Vorjahr sind die Aufwendungen und Erträge der Ergebnisrechnung die Grundlage für die Ermittlung des jeweiligen Gemeindeanteils. Das bedeutet, das auch nichtzahlungswirksame Aufwendungen und Erträge bei der Berechnung berücksichtigt werden (insbesondere Auflösung von Sonderposten, Abschreibungen und interne Leistungsbeziehungen).

 

Bei den Benutzungsgebühren für den Waldfriedhof Trappenkamp werden die passiven Rechnungsabgrenzungsposten aus der Vergangenheit wegen der erheblichen Bedeutung (z. T. Abgrenzung über 40 Jahre) ermittelt und angerechnet.

 

Nach dem Erlass des Innenministeriums vom 18.01.2016 zum kommunalen Finanzausgleich 2016 betragen für dieses Jahr die Schlüsselzuweisungen für ein Unterzentrum 635.532,00 EUR.

 

Unter Berücksichtigung der ab dem Haushaltsjahr 2009/2011 gemeinsam gefundenen Regelung hinsichtlich der anzurechnenden übergemeindlichen Aufgaben, ergibt sich für das Haushaltsjahr 2016 eine Aufteilung im Verhältnis 33,96 % für die Gemeinde Bornhöved und 66,04 % für die Gemeinde Trappenkamp.

 

Bei der erfolgten vorläufigen Aufteilung der Zentralitätsmittel 2016 erfolgte eine Aufteilung im Verhältnis 33,57 % für die Gemeinde Bornhöved und 66,43 % für die Gemeinde Trappenkamp. In 2019 ist somit ein Ausgleich zu Gunsten der Gemeinde Bornhöved von 0,39 %-Punkten (= 2.456,75 EUR) zu schaffen.

 

Nachstehend wir die Aufteilung der Schlüsselzuweisungen für zentrale Orte der letzten Jahre aufgeführt:

 

Jahr

Verteilungsmasse

Anteil Bornhöved

Anteil Trappenkamp

2013

421.008,00 EUR

35,06 %

64,94 %

2014

501.780,00 EUR

35,57 %

64,43 %

2015

654.156,00 EUR

33,57 %

66,43 %

2016

635.532,00 EUR

33,96 %

66,04 %

 

Auf die beigefügte Berechnung wird mit nachstehenden Hinweisen zu 2015 hingewiesen:

 

Einwohner

Die Einwohnerzahl Bornhöveds ist um 85 Personen gesunken und die von Trappenkamp um 12 gestiegen.

 

Brandschutz

In Bornhöved ist das Defizit im Wesentlichen durch erhöhte Erträge gesunken (u. a. Kostenersatz Triathlon-Veranstaltung).

 

Kindergärten

Sowohl in Trappenkamp als auch in Bornhöved sind die Aufwendungen für Kindertageseinrichtungen erheblich gestiegen.

 

Friedhof

Das Defizit ist im Wesentlichen durch stark erhöhte Leistungen des Bauhofs gestiegen.

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Finanzielle Auswirkungen:

Gemeinde Bornhöved = 215.804,86 EUR

Gemeinde Trappenkamp = 419.727,14 EUR

Summe   = 635.532,00 EUR

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

Die Schlüsselzuweisungen für das gemeinsame Unterzentrum Bornhöved / Trappenkamp für das Haushaltsjahr 2016 werden im Verhältnis 33,96 % für die Gemeinde Bornhöved und 66,04 % für die Gemeinde Trappenkamp aufgeteilt.

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Anlage/n:

Berechnung der Aufteilung

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Berechnung Aufteilung Zentralitätsmittel 2016 (641 KB)