Vorlage - VO/2019/017/10GV
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Sachverhalt:
Die Gemeinden Bornhöved und Trappenkamp bilden ein gemeinsames Unterzentrum. Über die Aufteilung der Zentralitätsmittel (Schlüsselzuweisungen für ein Unterzentrum) ist eine einvernehmliche Regelung zu treffen.
Die Aufteilung der Zuweisungen für ein Unterzentrum erfolgt zur Hälfte über die Einwohnerzahl und zur anderen Hälfte nach dem Saldo (Erträge – Aufwendungen) aus bestimmten Produkten für übergemeindliche Aufgaben. Dabei ist das Ergebnis des Vorvorjahres maßgeblich (für 2016 somit Ergebnis 2014).
Sei dem Haushaltsjahr 2013 werden somit die Ergebnisses des doppischen Rechnungswesens zur Ermittlung des jeweiligen Gemeindeanteils herangezogen. Wie auch im Vorjahr sind die Aufwendungen und Erträge der Ergebnisrechnung die Grundlage für die Ermittlung des jeweiligen Gemeindeanteils. Das bedeutet, das auch nichtzahlungswirksame Aufwendungen und Erträge bei der Berechnung berücksichtigt werden (insbesondere Auflösung von Sonderposten, Abschreibungen und interne Leistungsbeziehungen).
Bei den Benutzungsgebühren für den Waldfriedhof Trappenkamp werden die passiven Rechnungsabgrenzungsposten aus der Vergangenheit wegen der erheblichen Bedeutung (z. T. Abgrenzung über 40 Jahre) ermittelt und angerechnet.
Nach dem Erlass des Innenministeriums vom 18.01.2016 zum kommunalen Finanzausgleich 2016 betragen für dieses Jahr die Schlüsselzuweisungen für ein Unterzentrum 635.532,00 EUR.
Unter Berücksichtigung der ab dem Haushaltsjahr 2009/2011 gemeinsam gefundenen Regelung hinsichtlich der anzurechnenden übergemeindlichen Aufgaben, ergibt sich für das Haushaltsjahr 2016 eine Aufteilung im Verhältnis 33,96 % für die Gemeinde Bornhöved und 66,04 % für die Gemeinde Trappenkamp.
Bei der erfolgten vorläufigen Aufteilung der Zentralitätsmittel 2016 erfolgte eine Aufteilung im Verhältnis 33,57 % für die Gemeinde Bornhöved und 66,43 % für die Gemeinde Trappenkamp. In 2019 ist somit ein Ausgleich zu Gunsten der Gemeinde Bornhöved von 0,39 %-Punkten (= 2.456,75 EUR) zu schaffen.
Nachstehend wir die Aufteilung der Schlüsselzuweisungen für zentrale Orte der letzten Jahre aufgeführt:
Jahr | Verteilungsmasse | Anteil Bornhöved | Anteil Trappenkamp |
2013 | 421.008,00 EUR | 35,06 % | 64,94 % |
2014 | 501.780,00 EUR | 35,57 % | 64,43 % |
2015 | 654.156,00 EUR | 33,57 % | 66,43 % |
2016 | 635.532,00 EUR | 33,96 % | 66,04 % |
Auf die beigefügte Berechnung wird mit nachstehenden Hinweisen zu 2015 hingewiesen:
Einwohner
Die Einwohnerzahl Bornhöveds ist um 85 Personen gesunken und die von Trappenkamp um 12 gestiegen.
Brandschutz
In Bornhöved ist das Defizit im Wesentlichen durch erhöhte Erträge gesunken (u. a. Kostenersatz Triathlon-Veranstaltung).
Kindergärten
Sowohl in Trappenkamp als auch in Bornhöved sind die Aufwendungen für Kindertageseinrichtungen erheblich gestiegen.
Friedhof
Das Defizit ist im Wesentlichen durch stark erhöhte Leistungen des Bauhofs gestiegen.
Finanzielle Auswirkungen:
Gemeinde Bornhöved = 215.804,86 EUR
Gemeinde Trappenkamp = 419.727,14 EUR
Summe = 635.532,00 EUR
Beschlussvorschlag:
Die Schlüsselzuweisungen für das gemeinsame Unterzentrum Bornhöved / Trappenkamp für das Haushaltsjahr 2016 werden im Verhältnis 33,96 % für die Gemeinde Bornhöved und 66,04 % für die Gemeinde Trappenkamp aufgeteilt.
Anlage/n:
Berechnung der Aufteilung
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Berechnung Aufteilung Zentralitätsmittel 2016 (641 KB) |