Amt Bornhöved
 

Vorlage - VO/2018/445/02GV-1  

Betreff: Einführung einer Zweitwohnungssteuer
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Verfasser:Thomas KechBezüglich:
VO/2018/445/02GV
Federführend:20-1.1 Finanzen Bearbeiter/-in: Kech, Thomas
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung der Gemeinde Bornhöved Entscheidung
31.01.2019 
Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Bornhöved (offen)   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

Aufgrund des Umstandes, dass die Gemeinde Bornhöved seit 2011 (abgesehen von wenigen Ausnahmen) Jahresfehlbeträge erwirtschaftet (s. Vorlage „Erhöhung der Realsteuerhebesätze zum Haushaltsjahr 2019“ -VO/2018/377/02 GV-), wurde angeregt, eine Zweitwohnungssteuer zum Haushaltsjahr 2020 einzuführen, um die Erträge zu erhöhen und damit die Finanzlage der Gemeinde zu verbessern.

 

Diese Angelegenheit wurde in der Sitzung des Finanzausschusses am 14.11.2018 beraten. Der Finanzausschuss hat der Gemeindevertretung jedoch keine  Einführung einer Zweitwohnungssteuer empfohlen. Ein entsprechender Antrag wurde vielmehr mit Stimmenmehrheit abgelehnt. In der folgenden Sitzung der Gemeindevertretung am 13.12.2018 wurde diese Angelegenheit aber nicht abschließend beschlossen, sondern wurde die Verwaltung beauftragt, u. a. anhand der Anzahl der beim Einwohnermeldeamt gemeldeten Zweitwohnsitze einen ungefähren Richtwert über die Höhe möglicher Zweitwohnungssteuererträge zu ermitteln.

 

Nach Auskunft des Einwohnermeldeamtes sind derzeit 160 Nebenwohnsitze für die Gemeinde Bornhöved angemeldet (Stand: 08.01.2019). Trotz dieser Erkenntnis können mögliche Zweitwohnungssteuererträge nicht prognostiziert werden. Zum einen wird sich die Anzahl der angemeldeten Zweitwohnsitze deutlich verringern, wenn die Gemeinde eine Zweitwohnungssteuer einführt. Zum anderen sind aber auch die Mietwerte und die Verfügbarkeit der Wohnungen für die Steuerpflichtigen nicht bekannt. Diese Parameter sind aber Grundlage für die Zweitwohnungssteuer und ist die Ermittlung dieser Faktoren auch relativ aufwändig. Aus diesem Grund wurde auch vorgeschlagen, eine Zweitwohnungsteuer erst zum 01.01.2020 einzuführen, um eine Doppelbelastung von Steuerpflichtigen im ersten Jahr zu vermeiden (s. VO/2018/445/02 GV).

 

Das Gemeindeprüfungsamt des Kreises Segeberg macht im Bericht über die Prüfung des Antrags der Gemeinde Bornhöved auf Gewährung einer Fehlbetragszuweisung für das Haushaltsjahr 2014 vom 22.11.2018 u. a. auch folgende Feststellungen:

 

„Eine Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer ist nach wie vor nicht erlassen worden. Insofern ist diese Einnahmemöglichkeit auch im Prüfungsjahr nicht ausgeschöpft worden.

 

Eine Berechnung des möglichen Steueraufkommens ist nicht möglich.“

 

(Hervorhebung durch den Unterzeichner).

 

Bislang hat im Bezirk des Amtes Bornhöved nur die Gemeinde Stocksee eine Zweitwohnungssteuer eingeführt. Das dort erzielte entsprechende Steueraufkommen ist beispielhaft in der VO/2018/445/02 GV aufgeführt. Eine Übertragung oder Hochrechnung dieses Steueraufkommens auf die Gemeinde Bornhöved ist aber nicht möglich.

 

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Finanzielle Auswirkungen:

Unbekannt

 

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

s. VO/2018/445/02 GV

 

 

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Anlage/n:

-/-

 

 

 

 

Stammbaum:
VO/2018/445/02GV   Einführung einer Zweitwohnungssteuer   20-1.1 Finanzen   Vorlage
VO/2018/445/02GV-1   Einführung einer Zweitwohnungssteuer   20-1.1 Finanzen   Vorlage
VO/2018/445/02GV-2   Einführung einer Zweitwohnungssteuer   20-1.1 Finanzen   Vorlage