Vorlage - VO/2019/015/10GV
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Sachverhalt:
Bereits am 06.07.2017 hatte sich die Gemeindevertretung mit der Thematik
„DRK Miete/Zuschüsse“ befasst.
Aufgrund der Anmerkungen des Gemeindeprüfungsamtes muss der vertraglich vereinbarte Sachkostenzuschuss von 72,22 % ersatzlos aus dem Mietvertrag gestrichen werden, da
- die Berechnung des Zuschusses sachlich nicht nachzuvollziehen ist und
- eine pauschale Bevorzugung des DRK vertraglich manifestiert ist.
Die Gesamtmiete für das Jahr 2019 beträgt 1.487,75 €.
Mit Beschluss vom 06.07.2017 hat sich die Gemeinde Trappenkamp gegen diese ersatzlose Aufhebung ausgesprochen mit der Konsequenz, dass 72,22% der Mietzahlung = 1.074,45 € unrechtmäßig von der Gemeinde getragen werden und die Restsumme von 27,78 % = 413,30 € jährlich vom DRK gezahlt werden müssen.
Der Ortsverein des DRK, Herr Künkel, schildert in seinem anliegenden Antrag überzeugend das Erfordernis der finanziellen Entlastung, um die ehrenamtlich geführte Kleiderkammer weiterzubetreiben.
Um hier eine strukturelle und zukunftsfähige Lösung zu schaffen, wird die folgende Vorgehensweise vorgeschlagen:
- Beschluss zur ersatzlosen Aufhebung des § 6 Gewährung eines Sachkostenzuschusses ab 01.01.2020
- Abschluss eines geänderten Mietvertrages ab 01.01.2020
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- 2019: Zuschussgewährung über die Restmiete von 431,30 €
- Ab 2020: Jährlicher Zuschuss in Höhe der Gesamtmiete auf Antrag
Finanzielle Auswirkungen:
Mindereinnahmen von 413,30 €/2019
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt,
- die Zuschussgewährung in Höhe von 413,30 € für das Jahr 2019 lt. Antrag des DRK Ortsvereins Trappenkamp vom 02.01.2019,
- die ersatzlose Aufhebung des „§ 6 Gewährung eines Sachkostenzuschusses“ durch einen Änderungsmietvertrag ab 01.01.2020,
- dem DRK Ortsverein auf dessen jährlichen Antrag die Zuschussgewährung über den Gesamtmietbetrag ab 01.01.2020 zuzusichern.
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | DRK Kleiderk. Gemeinde 02.01.2019 (140 KB) |