Vorlage - VO/2019/008/10GV
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Sachverhalt:
Nach § 76 Abs. 4 der Gemeindeordnung darf die Gemeinde zur Erfüllung ihrer Aufgaben Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen. Über die Annahme von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen entscheidet bis zu einem Wert von 10.000,00 EUR nach § 3 Abs. 2 Nr. 12 der Hauptsatzung der Bürgermeister (darüber die Gemeindevertretung). Der Gemeindevertretung ist aber jährlich über die Annahme von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen, die über 50,00 EUR hinausgehen, zu berichten.
Aufgrund vorstehender Rechtslage werden die entsprechenden Zuwendungsgeber, die Zuwendungen und die Zuwendungszwecke für die Jahre 2017 und 2018 aufgeführt:
2017
Zuwendungsgeber/in | Zuwendungsart | Zuwendung | Zuwendungszweck |
Gemeindewerke Trappenkamp | Sachzuwendung | 1.400,00 EUR | Förderung der Erziehung Volks- und Berufsbildung |
Gemeindewerke Trappenkamp | Sachzuwendung | 60,00 EUR | Förderung der Erziehung Volks- und Berufsbildung |
Dr. Eva und Adel Mohsen | Geldzuwendung | 500,00 EUR | Förderung der Erziehung Volks- und Berufsbildung |
Förderverein des Round Table Bad SE | Geldzuwendung | 1.000,00 EUR | Förderung der Erziehung Volks- und Berufsbildung |
2018
Zuwendungsgeber/in | Zuwendungsart | Zuwendung | Zuwendungszweck |
Gemeindewerke Trappenkamp | Sachzuwendung | 1.180,00 EUR | Förderung der Erziehung Volks- und Berufsbildung |
Famila Warenhaus | Geldzuwendung | 300,00 EUR | Förderung des Feuerschutzes |
Schulverein Grund-schule Trappenkamp | Geldzuwendung | 250,00 EUR | Förderung der Erziehung Volks- und Berufsbildung |
Pferdesportverband Schleswig-Holstein | Geldzuwendung | 350,00 EUR | Förderung der Erziehung Volks- und Berufsbildung |
Finanzielle Auswirkungen:
Zuwendungen 2017 in Höhe von 2.960,00 EUR.
Zuwendungen 2018 in Höhe von 2.080,00 EUR.
Beschlussvorschlag:
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Anlage/n:
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