Vorlage - VO/2019/004/06GV
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Sachverhalt:
Nach § 76 Abs. 4 der Gemeindeordnung darf die Gemeinde zur Erfüllung ihrer Aufgaben Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen. Über die Annahme von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen entscheidet nach § 2 Abs. 2 Nr. 6 der Hauptsatzung bis zu einem Wert von 2.500,00 EUR der Bürgermeister (darüber die Gemeindevertretung). Der Gemeindevertretung ist aber jährlich über die Annahme von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen, die über 50,00 EUR hinausgehen, zu berichten.
Aufgrund vorstehender Rechtslage werden die entsprechenden Zuwendungsgeber, Zuwendungen und die Verwendungszwecke für die Jahr 2017 und 2018 aufgeführt:
2017
Zuwendungseber/in | Zuwendungsart | Zuwendung | Zuwendungszweck |
Wirtschaftsentwicklungs-gesellschaft Kreis SE | Geldzuwendung | 1.974,76 EUR | Umzäunung Badestelle |
Thies Hahn innovative Energiesysteme GmbH | Geldzuwendung | 1.000,00 EUR | Förderung des Feuerschutzes |
Peter Glindemann Kieswerke | Geldzuwendung | 200,00 EUR | Förderung des Feuerschutzes |
2018
Zuwendungseber/in | Zuwendungsart | Zuwendung | Zuwendungszweck |
Christel Schramm | Geldzuwendung | 100,00 EUR | Förderung der Jugend- und Altenhilfe |
Peter Egelhof | Geldzuwendung | 100,00 EUR | Förderung der Jugend- und Altenhilfe |
Michael Stark | Geldzuwendung | 100,00 EUR | Förderung der Jugend- und Altenhilfe |
Finanzielle Auswirkungen:
Zuwendungen 2017 in Höhe von 3.174,76 EUR.
Zuwendungen 2018 in Höhe von 300,00 EUR.
Beschlussvorschlag:
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Anlage/n:
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