Vorlage - VO/2018/548/10GV
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Sachverhalt:
Aus der Einwohnerschaft wurde ein Antrag zur Abschaffung der Straßenausbaubeiträge in der Gemeinde Trappenkamp gestellt.
Derzeit werden Straßenausbaubeiträge i. S. d. § 8 des Kommunalabgabengesetzes auf der Grundlage der Satzung der Gemeinde Trappenkamp über die Erhebung von Beiträgen für die Herstellung, den Ausbau, die Erneuerung und den Umbau von Straßen, Wegen und Plätzen (Straßenbaubeitragssatzung) vom 29.09.2006 (einschließlich der I. bis III. Nachträge) erhoben.
Aufgrund der zwischenzeitlich weggefallenen gesetzlichen Pflicht zur Einnahmebeschaffung mittels Beitragserhebung zum Straßenausbau gem. § 76 Abs. 2 Satz 2 der Gemeinde-ordnung wurde im Nachgang zur Finanzausschusssitzung vom 20.06.2018 auf Anforderung durch die Ausschussmitglieder seitens der Kämmerei ein Vermerk über die mögliche alternative Finanzierung von Straßenbaumaßnahmen in den Gemeinden Bornhöved und Trappenkamp mittels verschiedener Finanzierungsvarianten erarbeitet. Dieser ist in der Anlage beigefügt, um die Finanzierungsalternativen nochmals darzustellen.
Aufgrund des Antrags aus der Einwohnerschaft wird die Thematik zur möglichen Abschaffung der Beiträge unter Berücksichtigung der anliegend erläuterten Finanzierungsalternativen in die gemeindlichen Gremien zur Beratung gegeben.
Finanzielle Auswirkungen:
Siehe Anlage
Beschlussvorschlag:
Verwaltungsseitig wird kein Beschlussvorschlag gegeben, die Vorlage dient vorrangig der Beratung. Ein Beschluss wäre sodann aus der Beratung zu entwickeln.
Anlage/n:
Vermerk zur Finanzierung künftiger Straßenbaumaßnahmen
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Vermerk_Ausbaubeiträge (7705 KB) |